Die in den Papieren eingetragene Breite (im Normalfall ohne Spiegel) ist für Breitenbeschränkungen von Fahrbahnen irrelevant. Da zählt nur die tatsächliche gemessene Breite ( im Normalfall von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante). Daher darf der Kuga ja auch auf 2,10 m beschränkte Fahrstreifen nicht nutzen.
Ich glaube, jeder wusste, was ich mit der Breite meinte, nämlich einzig, dass die durchaus relevant sein kann…
Aber vielen Dank für deine überaus qualitativ und sachlich fundierten „Belehrungen“…🤐