…das ist aber nur das Positive…🥴
Beiträge von Projekt Kuga PHEV
-
-
Die in den Papieren eingetragene Breite (im Normalfall ohne Spiegel) ist für Breitenbeschränkungen von Fahrbahnen irrelevant. Da zählt nur die tatsächliche gemessene Breite ( im Normalfall von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante). Daher darf der Kuga ja auch auf 2,10 m beschränkte Fahrstreifen nicht nutzen.
Ich glaube, jeder wusste, was ich mit der Breite meinte, nämlich einzig, dass die durchaus relevant sein kann…
Aber vielen Dank für deine überaus qualitativ und sachlich fundierten „Belehrungen“…🤐
-
Dann schreib Mine doch mal an, der hilft bestimmt - und ich kenne derzeit niemanden hier, der mehr an Wissen darum aufweist…
-
Noch einmal - das steht alles im „Mine-Thread“ beschrieben, mehr als verlinken kann ich das auch nicht…
-
…wie ich schrieb, vom logischen Menschenverstand nicht nachvollziehbar, wenn es die Variante „von-bis“ gibt…
Aber ich überlege gerade, hat es irgendwelche Auswirkungen?
Bei der Breite schon, denn da landet man schnell zB in Begrenzungen der Nutzung von Fahrstreifen (zB in Baustellenbereichen), aber die Länge - da sind mir keinerlei Beschränkungen, die sich aus der Länge ergeben könnten, geläufig…
Grüße
-
-
-
Kann ich dir leider gar nicht sagen - aber vielleicht weiß da Mine mehr, der ist darin absoluter Fachmann.
Frage doch mal in „seinem“ thread nach…
Grüße
-
Ich sehe gerade in den COC und dem vorläufigen Zulassungsbescheid (Onlinezulassung), dass der Kuga eine Länge von 4745 mm hat oder haben soll.
Ich war bisher der Meinung, dass er so rund 4,61 m lang ist und so wird das eigentlich auch überall kommuniziert.
Oder ist das die Länge inklusive der ausgefahrenen Anhängerkupplung?
Kann einer der FL-Fahrer mal nachsehen, wie das bei ihm aussieht?Hast du denn eine dauerhaft installierte AHK, denn nur dann wäre ja der Eintrag in den Brief/Coc/Schein korrekt…
Gibt es denn noch an Pkw eine feste dauerhafte AHK?
Die sind doch imho nur in zwei Versionen (entweder elektrisch oder manuell) für den Kuga zugelassen - und folgerichtig müsste in den Fahrzeugpapieren die von maxmax genannte 3. Formulierung stehen, alles andere wäre doch verwirrend
-