Beiträge von Projekt Kuga PHEV

    …das ein Kraftfahrzeug dieser Bestimmung unterliegt, scheint aber klar…


    OTA-Updates: Diese Pflichten kommen auf Autohersteller zu
    Eine neue EU-Verordnung für Software-Updates im Fahrzeug schafft Rechtssicherheit, nimmt aber auch die Autohersteller stärker in die Pflicht.
    www.automotiveit.eu


    Wenn ich das richtig interpretiere, bezieht sich diese updatepflicht aber nur auf typenzulassungsbedingende software…gleichwohl könnte ein BMS dazu gehören, denn ohne ein BMS ist der Betrieb eines (Elektro-)Fahrzeugs heutzutage ja gar nicht mehr möglich.

    Bei Navigationssoftware dürfte das aber anders gelagert sein…


    Also ich würde den Händler, der sich weigert, bei einem offenbaren Mangel am 12V-Ladesystem ein update durchzuführen, zunächst einmal mit diesem Gesetz konfrontieren…


    Grüße

    Ahhhh💡, guter Ansatz, würde mich interessieren, wie der Händler auf diese Argumentation reagiert…???


    Könnte aber sein, dass zum einen zunächst nur ein solcher Verweis auf die Rechtslage (für mich als Laien nur leider schwer greifbar, was denn nun wirklich für durchsetzbare Ansprüche des Kunden bestehen) zu einem müden Lächeln des Händlers führt (weil er diese Vorschrift gar nicht kennt, wie sie mir bis eben auch nicht präsent war), man wieder Druck mit einem Rechtsbeistand ausüben muss, um überhaupt ernst genommen zu werden, um dann mit viel good will des Händlers das Angebot eines kostenpflichtigen Updates zu erhalten…🥴


    Gruß

    Ich kann natürlich deine Bedenken verstehen, aber wahrscheinlich kannst du ja eh nix mehr ändern, aus der Garantie (es sei denn, du hast eine Garantieverlängerung abgeschlossen) biste raus, insofern, es kommt, wie es kommt, oder auch nicht🤷🏻‍♂️

    Wenn die Sorge um einen möglichen Schaden zu groß ist, musst du das Auto verkaufen, was anderes bleibt da unter dem Strich nicht.

    Mir persönlich fehlte nach den vom Ford-Händler nicht gelösten Mängeln an meinem Kuga schlichtweg das Vertrauen in das Fahrzeug, also war nur folgerichtig, das Auto zu verkaufen…


    Grüße

    …und genau das wird vermehrt das Thema werden - die Autos, die diesen Bug haben, scheinen bisher nicht nachhaltig „reparabel“ - und nach zwei Jahren bleibt der Kunde auf den Kosten für einem Fehler sitzen, der offenbar von Anfang an mit der Fahrzeugübergabe bestand.

    Und ganz ehrlich, hat der Kunde eines Leasing-Fahrzeugs nicht die gleichen Verbraucherrechte wie ein Eigentümer? Die Argumentation, dass der Leasinggeber die Kosten nicht übernimmt, ist für mich rechtlich zumindest in den ersten zwei Jahren der Garantie/Gewährleistung unverständlich…🤷🏻‍♂️

    Und genauso wird es den Kunden widerfahren, sollte der Rasselmotor doch irgendwann zu Schäden führen, auch die werden wohl zunächst auf den Folgekosten einer ggf. notwendig werdenden Reparatur sitzenbleiben (die einzige Möglichkeit wird dann die Klage sein, und die kostet zunächst auch Geld, Zeit und Nerven)


    Grüße

    …könnte sein, das der Filterkasten nicht richtig abdichtet und so Feuchtigkeit eingedrungen ist. Dann ist es mit Heizen schwierig (war ein bekannter Fehler des 1. und 2. Produktionsjahres, von den neuen Fahrzeugen habe ich es noch nicht gelesen (allerdings brauchte seit Monaten ja eigentlich niemand die Heizung, so dass ggf. bestehende Heizprobleme nicht offenbar wurden)…


    Hinweis:

    Nutze bitte mal die Sufu, da gibt es so einige threads, die sich mit einer nicht funktionierenden Heizung befassen und Hinweise zur möglichen Ursache zu finden sind…


    Grüße

    Vom Kundenservice kam die Aussage 1 Jahr, deshalb wollte ich den anderweitig los werden.

    Leider scheint auch da das GoodWill des Händlers entscheidend…ich konnte meine beiden Gutscheine, die ich für „Mängel“ beim Kuga bekam, bei einem anderen Händler für den Mach E einlösen…Auf dem Gutschein steht keine Silbe von „fahrzeuggebunden“ - ist ja auch unlogisch, denn der Schaden ist mir ja entstanden, also ist es egal, wie und wofür ich den Gutschein bei Ford einlöse…


    Grüße