…das ein Kraftfahrzeug dieser Bestimmung unterliegt, scheint aber klar…
OTA-Updates: Diese Pflichten kommen auf Autohersteller zu
Eine neue EU-Verordnung für Software-Updates im Fahrzeug schafft Rechtssicherheit, nimmt aber auch die Autohersteller stärker in die Pflicht.
www.automotiveit.eu
Wenn ich das richtig interpretiere, bezieht sich diese updatepflicht aber nur auf typenzulassungsbedingende software…gleichwohl könnte ein BMS dazu gehören, denn ohne ein BMS ist der Betrieb eines (Elektro-)Fahrzeugs heutzutage ja gar nicht mehr möglich.
Bei Navigationssoftware dürfte das aber anders gelagert sein…
Also ich würde den Händler, der sich weigert, bei einem offenbaren Mangel am 12V-Ladesystem ein update durchzuführen, zunächst einmal mit diesem Gesetz konfrontieren…
Grüße