Hallo OWL. Grundsätzlich hast Du da natürlich schon recht.
Die Meldung sitzt IMHO nur leider an der verkehrten Stelle, „saublöd“, genau über den (weit weniger gut beleuchteten) Bedientasten für Heizung und Klima. Dreht man die Beleuchtung hierfür hoch, blendet das Cockpit. Ein Problem, das hier einige, mit mir, haben.
Wäre der grelle Hinweis auf der Beifahrerseite, wäre es gar kein Problem und er wäre zudem da, wo er auch mehr Sinn machen würde.
Ich gebe mir Mühe, mich an alle Vorschriften zu halten. Da bei uns keine Kindersitze mehr nötig sind, und niemand sonst mit dem Wagen fährt, in diesem Fall Null Problem.
Wegen der (lange Zeit ohnehin nicht abschaltbaren) Beifahrer-Airbags, und ohne jeglichen Warnhinweis, waren in unseren Fahrzeugen die Kindersitze immer ausnahmslos hinten; u. a. auch wegen der vermeidbaren Ablenkung für Frauchen. Ein Umstand, der uns nach vielen Überlegungen wichtig war und primär (vor dem dann auslösenden Airbag) für Fahrer, Mitfahrer samt Kind gefährlich wird.
Für diejenigen, die Kindersitze vorne nutzen und dies dann entgegen Fahrtrichtung sein muss, dürften die Besonderheiten hierfür nicht unbekannt sein.
Wenn es aber tatsächlich so wäre, dass sich Eltern mit dem Thema Kindersicherheit nicht so beschäftigen… ob dann für diesen Fall eine „Erleuchtung“ mit bereits gewohnter Dauer-Schaltung, zudem an der eigentlich falschen Stelle, hilft?
Ohne das Problem und die Sinnhaftigkeit der Vorschrift als solche für genau diesen Fall (Beifahrer-Seite + rückwärts gerichtet + unwissende Eltern/Fahrer) abtun zu wollen.
Das Klebeband kommt bei Verkauf natürlich auch als erstes wieder runter.
Bis dahin fahren wir aber nun einige Jahre nachts wesentlich weniger abgelenkt und sicherer, weil uns weder Cockpit noch Warnhinweis für den Beifahrer-Airbag blenden.