Grundsätzlich hast du das Recht auf eine Lademöglichkeit, auch wenn die anderen Eigentümer das nicht wollen. ABER: dann musst du auch die Kosten selber tragen. Wenn keine geeignete Möglichkeit in deiner Gebäudestruktur (Stellplatz, Garage) gegeben ist, dann wird das eher eine Lange Diskussion.
Gruß Pipo
Und: Die WEG kann Dir auch durchaus in einem Beschluß vorgeben, wie die Ladelösung mindestens auszusehen hat.