Beiträge von Fritz2109

    Habe eben erfahren, dass mein Kuga am 06.05.2021 in Antwerpen gesichtet wurde.


    Nun dauert es doch etwas länger als erhofft, bis er dann bei mir ist.

    Der Händler will mir aber umgehend Bescheid geben, wenn das Auto bei ihm auf dem Hof steht.

    Theoretisch hätte mein Wagen am Samstag beim Händler ankommen sollen. Bin extra heute hin gefahren und hab nachgeschaut. Aber da war nichts zu sehen. Auch nicht in der Werkstatt und im Verkaufsraum. Werd morgen mal nachhaken. Vielleicht ist doch was dran, dass er vor einer Woche noch in Valencia am Hafen stand.

    Meine 2. KARTE wurde heute für ich zugelassen an der Tanke angesehen. Sind noch so ca. 120€ drauf, aber beim bezahlen heißt es Karte wäre abgelaufen obwohl die noch bis 03/2022 gültig ist. Wie kann das den sein?

    Ich hab die Karte meiner Schwägerin weitergegeben und die wohnt 60 weit weg und tankt immer Diesel.

    Hat Ford da jetzt was überprüft und die Karte sperren lassen?

    Da brauchen die nicht groß herum machen. Die sollen einfach ne neue (volle ^^) Karte schicken.

    Reifendrucküberwachung - Disabled


    Flex Fuel Vehicle - Nein


    Ben-LDK , funktioniert bei dir die Reifendrucküberwachung?


    Und war Flex Fuel nicht die Anpassung des Fahrzeugs an den Kraftstoff?

    Hat der Motor noch einen Klopfsensor, oder wird der aufgrund des Atkinson-Zyklus gar nicht benötigt? Und verträgt der Motor dann auch E10, bzw.... Was genau gibt der Hersteller vor?

    Der-Dennis


    Schreib doch bitte noch dazu,


    - Wann hast du deinen Kuga bestellt

    - Wann wurde dein Kuga geliefert

    - Warst du davon betroffen, dass du dein Fahrzeug nicht laden durftest

    - Hattest du einen Leihwagen


    Das lässt uns besser verstehen, wer einen Gutschein bekommt, und wer nicht. Bzw. .... wer Anspruch auf einen Gutschein hat und wer nicht.


    Mir wurde vom Kundenzentrum auch ein Gutschein versprochen. Dennoch bin ich der Meinung, dass so ein Tankgutschein maximal den Leuten zusteht, die den Kuga letztes Jahr gefahren sind und nicht laden durften. Also denen, die zum Benzin tanken gezwungen waren.


    Ebenfalls Anspruch auf einen Tankgutschein dürften auch die Leihwagenfahrer haben. Denn die hätten bei rechtzeitiger Lieferung auch laden können.