Ich denke mal, wir können hier noch viel rumphilosophieren was eingereicht werden muss/musste und was nicht.
Es kommt einfach auf den Bearbeiter bei der BAFA an, evtl. auch auf dessen Tagesform. Eigentlich muss er/sie nur erkennen können, dass das Auto und der Geldempfänger zusammen gehören und dass der Händler mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Rabatt gegeben hat. Alles andere ist imho wurscht. Ich möchte nicht wissen, was so ein Bearbeiter teilweise für Schmierzettel, schlechte Scans, komische Photos oder Ähnliches bekommt.
Sind halt auch nur Menschen und ich glaube auch manchmal nicht zu beneiden.