… Ich meinte natürlich die 11 kW Wallbox! Die muss ja nur angezeigt und nicht genehmigt werden. Wenn der Netzbetreiber also keine Genehmigung erteilen muss, kann er ja auch keinen Betrieb verweigern. …
Ich meine selbstverständlich auch eine 11 kW Wallbox, denn eine solche betreibe ich. Und es stimmt, dass diese nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden muss. Bei dieser Anmeldung verlangt unser Netzbetreiber aber den Nachweis vom beauftragen Fachbetrieb (s.o.). Und selbstverständlich kann der Netzbetreiber den Betrieb verweigern, nämlich dann, wenn die verlangte Anmeldung nicht erfolgt ist. Das Verweigern des Betriebs erfolgt hier dann durch Stilllegung des Hausanschlusses.