Meine Werkstatt meinte bei der Rückrufaktion 22S47 wäre es ein Sonderfall und deshalb habe ich kostenlos einen Ersatzwagen bekommen. Normalerweise gibt es den nicht Umsonst hat man mir gesagt...
Da meine Werkstatt sich beim Thema Ersatzfahrzeug auch sperrig gezeigt hat, habe ich heute mal beim ADAC nachgelesen:
Quelle:
Zitat:
Diese Rechte haben Sie bei einem Rückruf
Rückruf- oder auch sogenannte Serviceaktionen der Automobilhersteller haben mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen nichts zu tun. Der Hersteller erfüllt damit seine Produktbeobachtungspflicht und schützt sich vor Schadenersatzansprüchen und Imageverlust.
Rückrufaktionen schützen die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Gefahren durch fehlerhafte Produkte. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung auf Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder für einen Leihwagen in der Ausfallzeit. Diese Kosten können Sie nur innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder einer Garantiegeltend machen.
Um das Image des Herstellers und den Erfolg der Rückrufaktion nicht zu gefährden, übernehmen die Hersteller üblicherweise freiwillig die Reparaturkosten.
Sie haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die investierte Zeit oder auf ein Mietauto für die Dauer des Werkstattaufenthalts. Manche Hersteller bieten für diese Zeit aber kostenlos ein Ersatzauto an.
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