Seit wann brauchen BEVs kein AVAS?
Eine Frage des Baujahrs:
„Ab 1. Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen E-Autos mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgerüstet sein, um Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen mit Elektroautos zu schützen.“