Genau diese Standardantwort habe ich über meine Anwaltskanzlei auch erhalten. Fand das schon unverschämt dreist von Ford.
Beiträge von jstoll
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Die Reklamation eines Mangels an einer Sache oder Lieferung fällt regelmäßig unter Vertragsrechtsschutz. Verkehrsrechtsschutz ist regelmäßig zur Abwehr von aus der Teilnahme am Straßenverkehr resultierenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Verkehrsteilnehmern untereinander oder mit den Behörden gefragt. Insofern sollte der Verfahrensgegenstand und der Anspruch auf Rechtsschutz nochmal geprüft werden.
Habe in den Vertragsbedingungen nachgeschaut und meine RSV hat leider recht.
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Die Reklamation eines Mangels an einer Sache oder Lieferung fällt regelmäßig unter Vertragsrechtsschutz. Verkehrsrechtsschutz ist regelmäßig zur Abwehr von aus der Teilnahme am Straßenverkehr resultierenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Verkehrsteilnehmern untereinander oder mit den Behörden gefragt. Insofern sollte der Verfahrensgegenstand und der Anspruch auf Rechtsschutz nochmal geprüft werden.
Danke für die Info, als weiterer Grund wurde allerdings noch angeführt, dass die Versicherung erst seit 2023 besteht, ich das Fahrzeug aber bereits Ende 2022 erworben habe. Hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen.
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Hallo zusammen,
ich bin hier neu hier und möchte Euch kurz von meinen Erfahrungen berichten. Ich fahre einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid, Baujahr 2024, mit Vollausstattung und bin ebenfalls vom Rückruf 25SC4 betroffen.
Direkt nach Bekanntwerden des Rückrufs habe ich sowohl beim Autohaus als auch bei den Ford-Werken eine Mängelrüge eingereicht. Die Ford-Werke boten mir daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 120 Euro an, die ich jedoch abgelehnt habe.
Der Händler hat sich zunächst damit herausgeredet, dass er nichts unternehmen könne, da der Rückruf von den Ford-Werken ausgehe.
Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, und zwar die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bundesweit für ihre Tätigkeit im Bereich Rückrufe und Verbraucherrecht bekannt ist. Nachdem meine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme bestätigt hatte, wurden die Ford-Werke wegen der Sicherheitsproblematik und der Leistungsbegrenzung angeschrieben. Auf dieses Schreiben wurde jedoch überhaupt nicht eingegangen.
Zusätzlich wurde auch der Händler mit Fristsetzung und entsprechender Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. Stellungnahme angeschrieben. Das Ergebnis: Der Händler hat einer Rückabwicklung des Kaufvertrags grundsätzlich zugestimmt.
Aktuell befinden wir uns noch in Verhandlungen über die Höhe der Rückzahlung sowie den Abzug für die bereits gefahrenen Kilometer. Ich hatte das Fahrzeug als Jahreswagen gekauft.
Ich wollte euch das einfach einmal zur Information mitteilen. Vielleicht hilft meine Erfahrung dem einen oder anderen Betroffenen weiter.
Hallo,
ich habe dieselbe Anwaltskanzlei beauftragt. Frist zur Reaktion seitens Ford läuft am 16.07. aus und ich bin mal gespannt wie es weitergeht. Leider beinhaltet meine RSV keinen Verkehrsrechtsschutz, so dass ich momentan das Kostenrisiko trage (derzeit 1000.-€ brutto für die Bemühungen der Kanzlei auf außergerichtlichen Vergleich). Falls es vors Gericht geht, erhöht sich das finanzielle Risiko für mich allerdings, abhängig vom Streitwert.
Aber: no risk no fun
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Ein sicherheitsrelevanter Mangel ist ein erheblicher Mangel.
Daher habe ich auch bereits eine Kostendeckungszusage meiner Rechtsschutz.
Eine Anwaltskanzlei hat auch schon erfolgreich ein Leasingfahrzeug zurück abgewickelt.
Ja andere machen es auch und andere müssen die Fahrzeuge auch zurück nehmen.
Wenn du damit leben kannst ist doch gut.
So sehe ich das auch, habe deswegen ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet. Er meinte, dass es auf einen Vergleich hinauslaufen könnte, was immer noch besser als diese lächerlichen 120.-€, die man bei Ford auch noch erbetteln muss.
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Ganz ehrlich, ich verstehe es einfach nicht mehr:
- Es gibt ein Problem mit der Akkutechnik, was noch nicht gelöst ist
- Es gibt vom Hersteller eine vorübergehende Handlungsanweisung der Nutzer der Fahrzeuge, um das Risiko eines Schadenseintritts möglichst gering zu halten
- Die Problematik ist allseits -auch beim KBA und über das KBA und damit auch bei den Versichern- bekannt
- Der Hersteller hat für 2026 eine Lösung avisiert
Und dann gibt es immer noch „Hobbyphysiker“, die der Meinung sind, mir scheiß egal, was der Hersteller sagt, mein Auto würde so oder so abbrennen…???
Leute, hier müsste doch auch dem letzten „Querdenker“ gewahr sein, dass in einem eher sehr unwahrscheinlichen aber immerhin möglichen Schadenseintrittfall alle Lampen auf ROT stehen werden und jeder, der in irgendeiner Form mit dem Schadenseintritt/der Schadenursachenermittlung/-regulierung dann zu tun haben wird, sehr aufmerksam die Ursache untersuchen lassen wird, um sich selbst aus jeglicher (möglicherweise sehr teuren) Verantwortung zu entziehen…
Wer sich an die Handlungsanweisungen des Herstellers nur auf 80% zu laden hält, sollte damit auch ruhig „schlafen“ können, die Verweigerer müssen sich dann eben im unwahrscheinlichen Schadensfall ums so mehr mit möglichen ganz hässlichen Schadensregulierungsausschlüssen, kommen Menschen zu Schaden sogar möglicherweise mit strafrechtlichen Auswirkungen auseinandersetzen müssen - da bin ich ganz sicher… und sind 5km mehr Reichweite pro Ladung dieses Risiko wirklich wert?
Wer sich denn so sehr finanziell durch die Ladeeinschränkung geschädigt und vom Hersteller „betrogen“ fühlt, dem steht es doch frei, in einer schlüssigen Begründung dem Hersteller über die bereits zugestandenen 120€ hinaus eine weitere „Schadensausgleichforderung“ abzuverlangen.
Man darf ja nicht vergessen, dass das Fahrzeug durch die Ladeeinschränkung in seiner wesentlichen Eigenschaft als Fortbewegungsmittel nicht gänzlich fahruntüchtig wird, es wurde bewusst und gewollt auf eine Hybridfortbewegung gesetzt und wir reden hier über 5-10km Reichweitennachteil pro Ladung…
Grüße
Die 80% Ladebegrenzung empfiehlt sich schon alleine aufgrund einer höheren zu erwartenden Lebensdauer des (defektfreien) Akkus. Ich habe aber starke Zweifel, dass diese Maßnahme bei einem potenziell brandgefährdeten Akku (z.B. wegen eines internen Kurzschlusses) einen Akkubrand verhindern würde. Ist es nicht auch nur eine "Empfehlung" seitens Ford, nur bis max. 80% zu laden? Dass aus einer Missachtung dieser Anweisung Schadensregulierungsausschlüsse resultieren denke ich nicht. Man müsste mal seine KfZ-Versicherung dahingehend fragen.
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Falls er abbrennt, kann Ford sicher nachschauen, wie geladen wurde und ob die Empfehlung befolgt wurde. Das könnte uU auch die Versicherung interessieren.
Die können m.W. nur nachschauen wenn man der Datenübertragung zugestimmt hat (kann mich aber auch irren - vielleicht weiß das jemand genauer). Zudem dürfte es für FORD schwierig sein nachzuweisen, dass es bei einer Ladung bis 80% nicht zu einem Brand gekommen wäre. Da halte ich die Aussage des Nachbarn schon auch für plausibel, wobei die Ladebegrenzung auf 80% generell akkuschonender ist, was der Gesamtlebensdauer zugute kommt. Mir ist es aber schon mehrfach passiert, dass die grottig schlecht programmierte Ford-App die Einstellungen nicht korrekt übernommen hat und trotzdem bis 100% geladen wurde.
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Ford versucht ein höchst schwerwiegendes Hardwareproblem (!!! Brandgefahr!!!) mit einer Software zu vertuschen. Das Verhalten von Ford ist sehr wohl mit der Dieselaffäre vergleichbar.

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Gestern den gleichen Brief erhalten wie schon vor Monaten. Gleicher Wortlaut, Lösung bis Mitte 2026. Nur war diesmal noch eine Anleitung dabei wie man das Laden auf 80% begrenzen kann.
Ich bin begeistert
.Habe heute auch denselben Brief erhalten. Kein neuer Inhalt, mit Ausnahme einer beigefügten Anleitungen wie man die Ladeeinstellungen anpasst.