Beiträge von FordiKug

    Ich habe eine Frage: Ich habe im September letzten Jahres einen Kuga gekauft. Kann ich meine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und das Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein anderes, mangelfreies Fahrzeug umtauschen?

    Also.... Grundsätzlich müssten!!! Deine Gewährleistungsrechte gelten. Es ist ja ein (sicherheitsrelevanter) Mangel vorhanden. Bestätigt ja sogar der Hersteller. Du musst den Händler über diesen Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn diese Mangelbeseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgreich ist, kannst du weiterführende Ansprüche, wie Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen. Ein Mangelfreies Fahrzeug würde aktuell alle Kuga PHEV der Baureihe seit 2019 ausschließen, da alle von dem Problem betroffen sind.


    Mein Händler ist allerdings eher nicht gewillt einen Sachmangel anzuerkennen, obwohl ja vom Hersteller einer offiziell bestätigt ist. Ich gehe in meinem Fall zur Zeit eher von einem unschönen Verlauf aus. Für mich steht allerdings fest, dass ich keinen Ford mehr bekommen werde und mir deshalb auch ein solcher Verlauf egal sein kann.

    In deinem Schreiben steht etwas von einer Software, die etwas erkennen soll? Komisch. Bei mir steht nur etwas davon, dass an einer Lösung des Problems gearbeitet wird und ich in einem gesonderten Brief darüber informiert werde, wenn eine Lösung verfügbar ist und ich dann einen Servicetermin bei meinem Händler für kostenlose Reparaturen machen soll.

    Wäre es ein sicherheitsrelevanter Mangel, würde Ford dann das Laden nicht komplett untersagen?

    Es IST ein sicherheitsrelevanter Mangel, sonst würde es nicht als ProduktSICHERHEITSrückruf veröffentlicht werden. Dann würde man es als Servicemaßnahme umschreiben. Das klingt deutlich weniger dramatisch. Und dann wäre keine Nutzungseinschränkung, egal wie geringfügig die für einige Leute erscheinen mag, empfohlen worden.

    FORD spricht im Rückrufschreiben im Einvernehmen mit dem KBA, dass (Zitat!) "Zellen ... einen internen Kurzschluss entwickeln könnten". Von einem Defekt des der individuellen Gewährleistung des jeweilgen Verkäufers unterliegenden bestimmten Fahrzeugs oder Akkus ist im Ford-Schreiben keine Rede, siehe oben! Der letzte Satz im Rückrufschreiben legt lediglich uns Haltern nahe, andere Nutzer unseres individuellen Fahrzeugs entsprechend des Schreibens in die Nutzungshinweise einzuweisen, Ein technischer Defekt des Akkus in meinem Kuga wird damit weder technisch noch juristisch von FORD konkret bestätigt.

    Allein die Tatsache, dass ausdrücklich von einem Produktsicherheitsrückruf, und nicht von einer Servicemaßnahme, die Rede ist, legt einen Mangel am Fahrzeug (und zwar für das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer xy....) nahe. Einen Hinweis auf evtl Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler muss Ford auch nicht geben.

    Deine Interpretation des letzten Satzes mag man so auslegen, aber dort steht ganz klar etwas anderes.

    https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

    Dein Link enthält exakt keine andere Information, wie die "schwammige Google/Gemini Antwort".


    Und Ford spricht in dem Schreiben sehr wohl ausdrücklich von einem Defekt (also Mangel) Und einem einem ausdrücklichen Risiko.

    Wenn ich deinen Text aber richtig verstehe, gilt die Fristsetzung nur gegenüber dem Verkäufer. Der Hersteller ist ja nicht der Vertragspartner. Interessante Konstellation...

    Weiß jemand, wie es mit Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer aussieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate gekauft wurde? Ford bestätigt ja schließlich einen Mangel am Fahrzeug an der Antriebsbatterie. Gerade bei den ersten Fahrzeugen, die vielleicht schon 150000km oder mehr drauf haben, könnte man auf die Art ja an einen neuen Akku kommen.