Ich habe eine Frage: Ich habe im September letzten Jahres einen Kuga gekauft. Kann ich meine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und das Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein anderes, mangelfreies Fahrzeug umtauschen?
Also.... Grundsätzlich müssten!!! Deine Gewährleistungsrechte gelten. Es ist ja ein (sicherheitsrelevanter) Mangel vorhanden. Bestätigt ja sogar der Hersteller. Du musst den Händler über diesen Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn diese Mangelbeseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgreich ist, kannst du weiterführende Ansprüche, wie Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen. Ein Mangelfreies Fahrzeug würde aktuell alle Kuga PHEV der Baureihe seit 2019 ausschließen, da alle von dem Problem betroffen sind.
Mein Händler ist allerdings eher nicht gewillt einen Sachmangel anzuerkennen, obwohl ja vom Hersteller einer offiziell bestätigt ist. Ich gehe in meinem Fall zur Zeit eher von einem unschönen Verlauf aus. Für mich steht allerdings fest, dass ich keinen Ford mehr bekommen werde und mir deshalb auch ein solcher Verlauf egal sein kann.