Beiträge von FordiKug

    Die Hardware zur Überwachung jeder einzelnen Zelle ist sehr wohl vorhanden. Siehe Fotos vom FDRS hier:


    Dann stellt sich ernsthaft die Frage, wieso die Überwachung bisher immer noch nicht sauber arbeitet. Man versucht seit mehreren Jahren das Problem mit der Überwachung im laufenden Betrieb in den Griff zu kriegen. Dann ist also die Hardware zur Überwachung mangelhaft, oder die Programmierer sind unfähig. Es besteht also, für mich zumindest, wenig Hoffnung auf eine funktionierende Lösung auf reiner Softwarebasis.

    Bitte vermischt doch nicht mit falsch gewählten Begrifflichkeiten die Zielrichtungen der Maßnahmen von Ford…

    …es geht doch, zum wiederholten Male, mit der software nicht um das Reparieren eines defekten Akkus, sondern um die frühzeitige Erkennung von Fehlern im Akku, die ohne Warnung zu einem Brand führen würden!

    Sorry, aber dann ist das ganze nur Pfusch. Eine präzise Überwachung eines Akku- oder Batteriepakets ist nur durch Überwachung jeder einzelnen Zelle möglich. Und dafür ist die Hardware gar nicht vorhanden. Und man braucht eine präzise Überwachung, um tatsächlich frühzeitig jeden Fehler im Akkupack zu erkennen. Ansonsten kann ich potentiell mehrere kleine Fehler im Akku haben, die noch innerhalb der Toleranzen liegen, die aber bei einem Durchschlag zwischen mehreren Fehlerstellen zu einen "Großereignis" werden, wo die Erkennung trotzdem zu spät reagiert.

    Würde der Fehler abgestellt werden, wäre es ja in Ordnung. Das ist ja aber nicht der Fall. Einen potentiell defekten Akku kann man mit einer Software nicht reparieren.

    Aber nicht 4x das gleiche Fahrzeug wegen Brandgefahr

    Genau das ist das Problem. Und man kann einen potentiell defekten Akku nicht mit einer Software instand setzen. Das ist technischer bullshit. Und auch wenn eine Überwachungssoftware einen Defekt feststellt, kann es kurz danach bereits ein Totalschaden sein, da die Batterie doch ausgegast hat und anfängt zu brennen, es zu einem Auffahrunfall wegen des Verlustes der Antriebsenergie kommt,... Und für so etwas wirst du weder den Hersteller noch den Händler (außerhalb der Gewährleistung) in Regress nehmen können. Den Wiederbeschaffungwert des exakt gleichen Fahrzeugs wird dir keine Versicherung erstatten. Da muss man immer Abstriche hinnehmen.

    FordiKug: Ich fasse das mal als Vermutung auf: "...und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise." Ich bin seit 1974 Ford-Kunde und (bei Bedarf) -Kritiker, war niemals "Händler", und habe auch nicht eine "erwünschte" Händlersicht, sondern nur die offizielle Herstellerformulierung wiedergegeben. Das ist nicht irgendwie "Weise", sondern schlichte Kundenrealität.

    Es ist keineswegs eine Vermutung, dass das Zitat auf welches du dich hier berufst nicht die von Händlern gewünschte Sichtweise darstellt.


    Und du gibst nur deine Interpretation der Herstellerformulierung wider.


    Würden Ford und/oder das KBA keine potentielle Gefährdung sehen, hätte man keinen Produktsicherheitsrückruf über sämtliche Fahrzeuge gestartet, sondern eine freiwillige Serviceaktion. DAS ist meine Sichtweise, bzw meine Kundenrealität.


    Du musst meine Sichtweise nicht teilen, ich deine aber genauso wenig.


    Aktuell ist deine Sichtweise genauso falsch oder richtig, wie meine. Wir werden sehen, was die Zeit zeigt.

    Das Schreiben lässt sich nicht anders als sein von Fotrd-Juristen dreifach chemisch gereinigter Wortlaut (Zitate!) lesen oder auslegen: "Ford hat zwar keine Anweisungen herausgegeben...doch um...Risiken...zu minimieren, sollten Sie die Ladung der Hochvoltbatterie auf 80% beschränken...."

    "Ford hat zwar keine Anweisungen zum Einstellen des Fahrbetriebs herausgegeben,..."


    "Es ist wichtig, diese Grenze nicht zu überschreiten." Relativiert die Unverbindlichkeit der Empfehlung.

    FordiKug: Das war kein guter Rat: Die Gewährleistungspflicht gilt für das jeweilige Einzelprodukt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass alle KUGA PHEV einen Mangel aufweisen, da bisher nur ein Promille-Bruchteil von 10-tausenden KUGA über mehr als 5 Jahre weltweit defekt war. Der Hersteller hat mit dem Rückrufschreiben keineswegs eine tatsächlichen Mangel an allen oder einem bestimmten Kfz und auch nicht an einem bestimmten Akku seiner Zulieferer bestätigt oder auch nur konkludent eingeräumt. Dein Händler hat m. E. gar keinen vernünftigen oder juristischen Grund, einem Sachmangel anzuerkennen. Der müsste ja bekl..pt sein und seine Existenz für die Konzerne auf's Spiel setzen.

    Wir werden sehen. Das Schreiben lässt sich durchaus auf unterschiedliche Weise auslegen. Einmal auf meine Weise und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise.


    Mal angenommen, der Hersteller wird verpflichtet, eine Fahrzeugbaureihe zurückzurufen, weil die Hinterachse bruchgefährdet ist. Es gab bis Zeitpunkt xy aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, wo dies tatsächlich passiert ist. Der Hersteller ruft die entsprechende Fahrzeugbaureihe in die Werkstätten zum Austausch der Achse. Er ist aber nicht bereit die Kosten dafür zu tragen. Zur Kostenübernahme ist er nämlich nicht verpflichtet.

    Wer sollte denn dann die Kosten tragen? Der Halter, obwohl er noch innerhalb der Gewährleistungszeit ist, oder der Händler? Nach deiner Theorie muss der Händler aber keinen Sachmangel anerkennen. KFZ-Sicherheits-Rückrufe sind für den Halter verpflichtend einzuhalten, sonst droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.

    Ich habe eine Frage: Ich habe im September letzten Jahres einen Kuga gekauft. Kann ich meine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und das Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein anderes, mangelfreies Fahrzeug umtauschen?

    Also.... Grundsätzlich müssten!!! Deine Gewährleistungsrechte gelten. Es ist ja ein (sicherheitsrelevanter) Mangel vorhanden. Bestätigt ja sogar der Hersteller. Du musst den Händler über diesen Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn diese Mangelbeseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgreich ist, kannst du weiterführende Ansprüche, wie Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen. Ein Mangelfreies Fahrzeug würde aktuell alle Kuga PHEV der Baureihe seit 2019 ausschließen, da alle von dem Problem betroffen sind.


    Mein Händler ist allerdings eher nicht gewillt einen Sachmangel anzuerkennen, obwohl ja vom Hersteller einer offiziell bestätigt ist. Ich gehe in meinem Fall zur Zeit eher von einem unschönen Verlauf aus. Für mich steht allerdings fest, dass ich keinen Ford mehr bekommen werde und mir deshalb auch ein solcher Verlauf egal sein kann.

    In deinem Schreiben steht etwas von einer Software, die etwas erkennen soll? Komisch. Bei mir steht nur etwas davon, dass an einer Lösung des Problems gearbeitet wird und ich in einem gesonderten Brief darüber informiert werde, wenn eine Lösung verfügbar ist und ich dann einen Servicetermin bei meinem Händler für kostenlose Reparaturen machen soll.

    Wäre es ein sicherheitsrelevanter Mangel, würde Ford dann das Laden nicht komplett untersagen?

    Es IST ein sicherheitsrelevanter Mangel, sonst würde es nicht als ProduktSICHERHEITSrückruf veröffentlicht werden. Dann würde man es als Servicemaßnahme umschreiben. Das klingt deutlich weniger dramatisch. Und dann wäre keine Nutzungseinschränkung, egal wie geringfügig die für einige Leute erscheinen mag, empfohlen worden.