Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • FordiKug: Das war kein guter Rat: Die Gewährleistungspflicht gilt für das jeweilige Einzelprodukt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass alle KUGA PHEV einen Mangel aufweisen, da bisher nur ein Promille-Bruchteil von 10-tausenden KUGA über mehr als 5 Jahre weltweit defekt war. Der Hersteller hat mit dem Rückrufschreiben keineswegs eine tatsächlichen Mangel an allen oder einem bestimmten Kfz und auch nicht an einem bestimmten Akku seiner Zulieferer bestätigt oder auch nur konkludent eingeräumt. Dein Händler hat m. E. gar keinen vernünftigen oder juristischen Grund, einem Sachmangel anzuerkennen. Der müsste ja bekl..pt sein und seine Existenz für die Konzerne auf's Spiel setzen.

    Wir werden sehen. Das Schreiben lässt sich durchaus auf unterschiedliche Weise auslegen. Einmal auf meine Weise und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise.


    Mal angenommen, der Hersteller wird verpflichtet, eine Fahrzeugbaureihe zurückzurufen, weil die Hinterachse bruchgefährdet ist. Es gab bis Zeitpunkt xy aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, wo dies tatsächlich passiert ist. Der Hersteller ruft die entsprechende Fahrzeugbaureihe in die Werkstätten zum Austausch der Achse. Er ist aber nicht bereit die Kosten dafür zu tragen. Zur Kostenübernahme ist er nämlich nicht verpflichtet.

    Wer sollte denn dann die Kosten tragen? Der Halter, obwohl er noch innerhalb der Gewährleistungszeit ist, oder der Händler? Nach deiner Theorie muss der Händler aber keinen Sachmangel anerkennen. KFZ-Sicherheits-Rückrufe sind für den Halter verpflichtend einzuhalten, sonst droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.

  • Wir werden sehen. Das Schreiben lässt sich durchaus auf unterschiedliche Weise auslegen. Einmal auf meine Weise und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise.


    Mal angenommen, der Hersteller wird verpflichtet, eine Fahrzeugbaureihe zurückzurufen, weil die Hinterachse bruchgefährdet ist. Es gab bis Zeitpunkt xy aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, wo dies tatsächlich passiert ist. Der Hersteller ruft die entsprechende Fahrzeugbaureihe in die Werkstätten zum Austausch der Achse. Er ist aber nicht bereit die Kosten dafür zu tragen. Zur Kostenübernahme ist er nämlich nicht verpflichtet.

    Wer sollte denn dann die Kosten tragen? Der Halter, obwohl er noch innerhalb der Gewährleistungszeit ist, oder der Händler? Nach deiner Theorie muss der Händler aber keinen Sachmangel anerkennen. KFZ-Sicherheits-Rückrufe sind für den Halter verpflichtend einzuhalten, sonst droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.

    Das Schreiben lässt sich nicht anders als sein von Fotrd-Juristen dreifach chemisch gereinigter Wortlaut (Zitate!) lesen oder auslegen: "Ford hat zwar keine Anweisungen herausgegeben...doch um...Risiken...zu minimieren, sollten Sie die Ladung der Hochvoltbatterie auf 80% beschränken...."

    2 Mal editiert, zuletzt von Kunde1974 () aus folgendem Grund: Fettduck des Wortlauts"keine Anweisungen" und "sollten"

  • FordiKug: Ich fasse das mal als Vermutung auf: "...und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise." Ich bin seit 1974 Ford-Kunde und (bei Bedarf) -Kritiker, war niemals "Händler", und habe auch nicht eine "erwünschte" Händlersicht, sondern nur die offizielle Herstellerformulierung wiedergegeben. Das ist nicht irgendwie "Weise", sondern schlichte Kundenrealität.

  • Das Schreiben lässt sich nicht anders als sein von Fotrd-Juristen dreifach chemisch gereinigter Wortlaut (Zitate!) lesen oder auslegen: "Ford hat zwar keine Anweisungen herausgegeben...doch um...Risiken...zu minimieren, sollten Sie die Ladung der Hochvoltbatterie auf 80% beschränken...."

    "Ford hat zwar keine Anweisungen zum Einstellen des Fahrbetriebs herausgegeben,..."


    "Es ist wichtig, diese Grenze nicht zu überschreiten." Relativiert die Unverbindlichkeit der Empfehlung.

  • ...weil der Akku brutto ca. 14, netto 11,5 kWh (ca. 80%) Lade-Kapazität zur Schonung hat und mit dem Rückruf um weitere 20% kastriert werden soll. Ich habe aber den ganzen Akku für 68 Km WLTP-Reichweite gekauft ubd bezahlt. Die Nettokapazität ist mein garantierter Anspruch. Ebenso habe ich eine Ladeleistung gekauft, die mindestens doppelt so hoch ist als 1,1, kW nach einem "Kundenservice"-Update 8)

  • …eine imho wichtige Sicht auf die Dinge, habe ich auch schon mal so geäußert - aber dennoch, der volle Funktionsumfang wäre mit einer händler-/herstellerseits„angewiesenen“ Höchstladung auf 80% eingeschränkt, das dürfte unbestritten sein…

    Aber offenbar können die „Weisungen“ von Ford eher auch als Empfehlungen ausgelegt werden, das macht die ganze Sache um so „unfreundlicher“ zu händeln.

    Ganz ehrlich, ich bin mir nicht 100%ig sicher, wie ich mich als ein Betroffener verhalten würde…ich denke, ich würde Ford noch die Möglichkeit bis zum 3.Q zur nachhaltigen Bereinigung der Brandgefahr geben, also damit einhergehend dann die Aufhebung der „ersuchenden Weisung“, nur bis 80% zu laden.

    Wenn ich noch innerhalb der ersten 24 Monate im Besitz des Kuga bin, ist, wie schon erläutert, die durch Rechtsprechung als Orientierung geltende Rückabwiscklungsmöglichkeit zu beachten, also zumindest vorsorglich zur Sicherung einer möglichen Rückabwicklung innerhalb dieser Frist seine entsprechende Absicht mit einer entsprechenden Willenserklärung gegenüber dem Händler verdeutlichen.

    Gleichwohl wäre es bei untätigem Verstreichen des 3.Q allerdings für mich an der Zeit, entsprechende Fristen zu setzen, bei Nichterfüllung einen RA zurate ziehen.

    Was dann außerdem nicht außer Acht gelassen werden darf - werden mit dieser Einschränkung 80%-Ladung, so sie denn dauerhaft bliebe, die Voraussetzungen für das “E“ noch gegeben, das wäre ja dann zwangsläufig in der Folge vom KBA zu prüfen🤔