Beiträge von FordiKug

    FORD spricht im Rückrufschreiben im Einvernehmen mit dem KBA, dass (Zitat!) "Zellen ... einen internen Kurzschluss entwickeln könnten". Von einem Defekt des der individuellen Gewährleistung des jeweilgen Verkäufers unterliegenden bestimmten Fahrzeugs oder Akkus ist im Ford-Schreiben keine Rede, siehe oben! Der letzte Satz im Rückrufschreiben legt lediglich uns Haltern nahe, andere Nutzer unseres individuellen Fahrzeugs entsprechend des Schreibens in die Nutzungshinweise einzuweisen, Ein technischer Defekt des Akkus in meinem Kuga wird damit weder technisch noch juristisch von FORD konkret bestätigt.

    Allein die Tatsache, dass ausdrücklich von einem Produktsicherheitsrückruf, und nicht von einer Servicemaßnahme, die Rede ist, legt einen Mangel am Fahrzeug (und zwar für das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer xy....) nahe. Einen Hinweis auf evtl Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler muss Ford auch nicht geben.

    Deine Interpretation des letzten Satzes mag man so auslegen, aber dort steht ganz klar etwas anderes.

    https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

    Dein Link enthält exakt keine andere Information, wie die "schwammige Google/Gemini Antwort".


    Und Ford spricht in dem Schreiben sehr wohl ausdrücklich von einem Defekt (also Mangel) Und einem einem ausdrücklichen Risiko.

    Wenn ich deinen Text aber richtig verstehe, gilt die Fristsetzung nur gegenüber dem Verkäufer. Der Hersteller ist ja nicht der Vertragspartner. Interessante Konstellation...

    Weiß jemand, wie es mit Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer aussieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate gekauft wurde? Ford bestätigt ja schließlich einen Mangel am Fahrzeug an der Antriebsbatterie. Gerade bei den ersten Fahrzeugen, die vielleicht schon 150000km oder mehr drauf haben, könnte man auf die Art ja an einen neuen Akku kommen.