FordiKug: Das war kein guter Rat: Die Gewährleistungspflicht gilt für das jeweilige Einzelprodukt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass alle KUGA PHEV einen Mangel aufweisen, da bisher nur ein Promille-Bruchteil von 10-tausenden KUGA über mehr als 5 Jahre weltweit defekt war. Der Hersteller hat mit dem Rückrufschreiben keineswegs eine tatsächlichen Mangel an allen oder einem bestimmten Kfz und auch nicht an einem bestimmten Akku seiner Zulieferer bestätigt oder auch nur konkludent eingeräumt. Dein Händler hat m. E. gar keinen vernünftigen oder juristischen Grund, einem Sachmangel anzuerkennen. Der müsste ja bekl..pt sein und seine Existenz für die Konzerne auf's Spiel setzen.
Wir werden sehen. Das Schreiben lässt sich durchaus auf unterschiedliche Weise auslegen. Einmal auf meine Weise und einmal auf deine, eher aus Händlersicht erwünschte, Weise.
Mal angenommen, der Hersteller wird verpflichtet, eine Fahrzeugbaureihe zurückzurufen, weil die Hinterachse bruchgefährdet ist. Es gab bis Zeitpunkt xy aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, wo dies tatsächlich passiert ist. Der Hersteller ruft die entsprechende Fahrzeugbaureihe in die Werkstätten zum Austausch der Achse. Er ist aber nicht bereit die Kosten dafür zu tragen. Zur Kostenübernahme ist er nämlich nicht verpflichtet.
Wer sollte denn dann die Kosten tragen? Der Halter, obwohl er noch innerhalb der Gewährleistungszeit ist, oder der Händler? Nach deiner Theorie muss der Händler aber keinen Sachmangel anerkennen. KFZ-Sicherheits-Rückrufe sind für den Halter verpflichtend einzuhalten, sonst droht im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs.