Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Es werden jetzt 95% angezeigt.

    Aber...

    Bei den Maßeinheiten stehen jetzt Meilen statt Kilometer.

    Will ich das änder kommt die Nachricht:

    Wir haben ein technisches Problem, versuchen Sie es später

    Modell: Ford Kuga (PHEV 2022) ST-Line X

    Farbe: Lucid rot

    Vollausstattung ohne Panoramadach

    18 Zoll Ford-Original-Räder Sommer, 17 Zoll Winter aus Ford Zubehör

  • Ich habe die App jetzt gelöscht, neu geladen/installiert und mich neu angemeldet. Jetzt sind die Anzeigen wieder korrekt. Mal sehen wie der nächste Ladevorgang aussieht.

    Modell: Ford Kuga (PHEV 2022) ST-Line X

    Farbe: Lucid rot

    Vollausstattung ohne Panoramadach

    18 Zoll Ford-Original-Räder Sommer, 17 Zoll Winter aus Ford Zubehör

  • Ich habe eine Frage: Ich habe im September letzten Jahres einen Kuga gekauft. Kann ich meine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und das Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein anderes, mangelfreies Fahrzeug umtauschen?

  • Ich habe eine Frage: Ich habe im September letzten Jahres einen Kuga gekauft. Kann ich meine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen und das Fahrzeug zurückgeben oder gegen ein anderes, mangelfreies Fahrzeug umtauschen?

    Also.... Grundsätzlich müssten!!! Deine Gewährleistungsrechte gelten. Es ist ja ein (sicherheitsrelevanter) Mangel vorhanden. Bestätigt ja sogar der Hersteller. Du musst den Händler über diesen Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn diese Mangelbeseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgreich ist, kannst du weiterführende Ansprüche, wie Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen. Ein Mangelfreies Fahrzeug würde aktuell alle Kuga PHEV der Baureihe seit 2019 ausschließen, da alle von dem Problem betroffen sind.


    Mein Händler ist allerdings eher nicht gewillt einen Sachmangel anzuerkennen, obwohl ja vom Hersteller einer offiziell bestätigt ist. Ich gehe in meinem Fall zur Zeit eher von einem unschönen Verlauf aus. Für mich steht allerdings fest, dass ich keinen Ford mehr bekommen werde und mir deshalb auch ein solcher Verlauf egal sein kann.

  • Also.... Grundsätzlich müssten!!! Deine Gewährleistungsrechte gelten. Es ist ja ein (sicherheitsrelevanter) Mangel vorhanden. Bestätigt ja sogar der Hersteller. Du musst den Händler über diesen Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wenn diese Mangelbeseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgreich ist, kannst du weiterführende Ansprüche, wie Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen. Ein Mangelfreies Fahrzeug würde aktuell alle Kuga PHEV der Baureihe seit 2019 ausschließen, da alle von dem Problem betroffen sind.


    Mein Händler ist allerdings eher nicht gewillt einen Sachmangel anzuerkennen, obwohl ja vom Hersteller einer offiziell bestätigt ist. Ich gehe in meinem Fall zur Zeit eher von einem unschönen Verlauf aus. Für mich steht allerdings fest, dass ich keinen Ford mehr bekommen werde und mir deshalb auch ein solcher Verlauf egal sein kann.

    FordiKug: Das war kein guter Rat: Die Gewährleistungspflicht gilt für das jeweilige Einzelprodukt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass alle KUGA PHEV einen Mangel aufweisen, da bisher nur ein Promille-Bruchteil von 10-tausenden KUGA über mehr als 5 Jahre weltweit defekt war. Der Hersteller hat mit dem Rückrufschreiben keineswegs eine tatsächlichen Mangel an allen oder einem bestimmten Kfz und auch nicht an einem bestimmten Akku seiner Zulieferer bestätigt oder auch nur konkludent eingeräumt. Dein Händler hat m. E. gar keinen vernünftigen oder juristischen Grund, einem Sachmangel anzuerkennen. Der müsste ja bekl..pt sein und seine Existenz für die Konzerne auf's Spiel setzen.

  • Na ja, die Diskussion hatten wir ja schon mal…

    Ich denke immer noch, grundsätzlich bin ich da völlig bei dir, ABER:

    Wenn ich nicht auf 100% laden darf, sehe ich zwar die grundsätzliche Betriebsfähigkeit nicht in Gefahr, aber dennoch funktioniert ja das Fahrzeug nicht so, wie es beschrieben ist - und das sehe ich schon als Mangel.

    Man kann ja mal dennoch mit der Begründung, dass man nicht bis 100% laden kann und damit einen Mangel erkennt, den Händler mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auffordern. Ist die Frist verstrichen, auch noch eine zweite Frist zur Nachbesserung und dann eine Rückabwicklung ins Spiel bringen…

    Hat man keinen kompromissbereiten Händler, wird aber an einer Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes nicht vorbeikommen - und einem langen Atem…🫣

  • einfach mal einen Fachmann (Rechtsanwalt) fragen. In den Foren zirkulieren viele Meinungen aber keine fundierten Antworten.

  • Na ja, die Diskussion hatten wir ja schon mal…

    Ich denke immer noch, grundsätzlich bin ich da völlig bei dir, ABER:

    Wenn ich nicht auf 100% laden darf, sehe ich zwar die grundsätzliche Betriebsfähigkeit nicht in Gefahr, aber dennoch funktioniert ja das Fahrzeug nicht so, wie es beschrieben ist - und das sehe ich schon als Mangel.

    Man kann ja mal dennoch mit der Begründung, dass man nicht bis 100% laden kann und damit einen Mangel erkennt, den Händler mit einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auffordern. Ist die Frist verstrichen, auch noch eine zweite Frist zur Nachbesserung und dann eine Rückabwicklung ins Spiel bringen…

    Hat man keinen kompromissbereiten Händler, wird aber an einer Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes nicht vorbeikommen - und einem langen Atem…🫣

    Man darf laut Rückrufschreiben 100% laden, 80% sind eben nicht zwingend formuliert. Ich lade daher auch mängelfrei weiter 100%...