Diskussion zum Rückruf 25SC4 für den Kuga, Brandgefahr des Hochvoltakku

  • Weiß jemand, wie es mit Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer aussieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate gekauft wurde? Ford bestätigt ja schließlich einen Mangel am Fahrzeug an der Antriebsbatterie. Gerade bei den ersten Fahrzeugen, die vielleicht schon 150000km oder mehr drauf haben, könnte man auf die Art ja an einen neuen Akku kommen.

    Der Hersteller/Verkäufer hat auf jeden Fall das Recht, den Mangel 2 x nachzubessern.


    Google sagt:


    "Nach dem deutschen Kaufrecht (BGB) hat der Verkäufer grundsätzlich zwei Versuche zur Nachbesserung, bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern können."


    "Zwei Versuche: Nach dem Gesetz (gem. § 440 BGB) gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen."


    "Kein zweiter Versuch bei Fristsetzung: Haben Sie dem Verkäufer bei der ersten Reklamation eine angemessene Frist gesetzt und diese verstreicht erfolglos, ist ein zweiter Versuch oft nicht mehr zumutbar. Sie können dann direkt vom Vertrag zurücktreten."


    "Art des Mangels: Bei extrem schwierigen Reparaturen oder wenn der Verkäufer die Reparatur verweigert, kann das Recht auf Nachbesserung auch schon nach dem ersten Versuch enden."


    *


    Nun lautet zwar der Grund der Nachbesserung immer wieder Brandgefahr, aber es muss nicht immer die gleiche Ursache sein, die behoben werden muss. Rechtlich gesehen, bekommt jeder Grund eine neue Nummer. Aktuell lautet der Grund 25sc4. Der Hersteller/Verkäufer hat also 2 mal die Möglichkeit, diese Nummer 25sc4 nachzubessern. Und von euch hat bestimmt keiner dem Hersteller eine Frist gesetzt, oder?

    Ford Kuga PHEV Titanium X

    Bestellt: 24.08.2020

    Fahrgestellnummer erhalten: 24.03.2021

    Baudatum: voraussichtlich 31.03.2021 , laut Conversmode 30.03.2021 (als VW)

    Liefertermin: irgendwann im Jahr 2021 , 08.05.2021, nicht eingehalten , unbekannt

    Neuer Übergabetermin: 31.05.2021


    31.05.2021: Der Kuga gehört endlich mir :)


    Samsung Galaxy S23 Ultra, Android

  • Wenn ich deinen Text aber richtig verstehe, gilt die Fristsetzung nur gegenüber dem Verkäufer. Der Hersteller ist ja nicht der Vertragspartner. Interessante Konstellation...

  • …die rechtliche Schmackofatze ist ja hierbei, dass der Hersteller, der für die Beseitigung des Mangels verantwortlich zeichnet, derzeit absehbar immer noch KEINE Lösung vorweisen kann, sehr wohl aber der Vertragspartner der verkaufende Händler und nicht der Hersteller ist.

    Insofern ist es schwierig, faktisch eine zweimalige Nachbesserungsmöglichkeit wahrzunehmen. Andererseits ist einem Kunden ja nicht bis zum Sanktnimmerleinstag mit dieser Begründung immer wieder die lange Nase zu zeigen…nämlich solange, bis eine grundsätzlich Rückabwicklungsfrist unter den entsprechenden Voraussetzungen abgelaufen ist.

    Wer also wie FordiKug noch in der zeitlichen Möglichkeit der Rückabwicklung steckt (bis 24 Monate legte da im Grundsatz die „Rechtsprechung“ fest) und keinen „Bock“ mehr auf das Fahrzeug hat, sollte mit einer ersten „angemessenen Fristsetzung“ zur Mangelbeseitigung (ich meine, irgendwas von 4-6 Wochen gelesen zu haben) sich zumindest den Weg offenhalten.

    Sollte nach der ersten Fristverstreichung noch keine Lösung gefunden sein, die zweite Fristsetzung und danach die Rückabwicklung einleiten… das Ganze dürfte wohl aber dann wohl nur mit einem Rechtsbeistand und gaaaaaaanz viel Zeit umzusetzen sein🤷🏻‍♂️

  • Weiß jemand, wie es mit Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer aussieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate gekauft wurde? Ford bestätigt ja schließlich einen Mangel am Fahrzeug an der Antriebsbatterie. Gerade bei den ersten Fahrzeugen, die vielleicht schon 150000km oder mehr drauf haben, könnte man auf die Art ja an einen neuen Akku kommen.

    https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

  • https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

    Das KBA stellt den Mangel fest, das scheint vor Gericht bedeutsamer, als die Bewertung von Ford

  • https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

    Dein Link enthält exakt keine andere Information, wie die "schwammige Google/Gemini Antwort".


    Und Ford spricht in dem Schreiben sehr wohl ausdrücklich von einem Defekt (also Mangel) Und einem einem ausdrücklichen Risiko.

  • FORD spricht im Rückrufschreiben im Einvernehmen mit dem KBA, dass (Zitat!) "Zellen ... einen internen Kurzschluss entwickeln könnten". Von einem Defekt des der individuellen Gewährleistung des jeweilgen Verkäufers unterliegenden bestimmten Fahrzeugs oder Akkus ist im Ford-Schreiben keine Rede, siehe oben! Der letzte Satz im Rückrufschreiben legt lediglich uns Haltern nahe, andere Nutzer unseres individuellen Fahrzeugs entsprechend des Schreibens in die Nutzungshinweise einzuweisen, Ein technischer Defekt des Akkus in meinem Kuga wird damit weder technisch noch juristisch von FORD konkret bestätigt.

  • FORD spricht im Rückrufschreiben im Einvernehmen mit dem KBA, dass (Zitat!) "Zellen ... einen internen Kurzschluss entwickeln könnten". Von einem Defekt des der individuellen Gewährleistung des jeweilgen Verkäufers unterliegenden bestimmten Fahrzeugs oder Akkus ist im Ford-Schreiben keine Rede, siehe oben! Der letzte Satz im Rückrufschreiben legt lediglich uns Haltern nahe, andere Nutzer unseres individuellen Fahrzeugs entsprechend des Schreibens in die Nutzungshinweise einzuweisen, Ein technischer Defekt des Akkus in meinem Kuga wird damit weder technisch noch juristisch von FORD konkret bestätigt.

    Allein die Tatsache, dass ausdrücklich von einem Produktsicherheitsrückruf, und nicht von einer Servicemaßnahme, die Rede ist, legt einen Mangel am Fahrzeug (und zwar für das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer xy....) nahe. Einen Hinweis auf evtl Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler muss Ford auch nicht geben.

    Deine Interpretation des letzten Satzes mag man so auslegen, aber dort steht ganz klar etwas anderes.