Weiß jemand, wie es mit Gewährleistung gegen den gewerblichen Verkäufer aussieht, wenn das Fahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate gekauft wurde? Ford bestätigt ja schließlich einen Mangel am Fahrzeug an der Antriebsbatterie. Gerade bei den ersten Fahrzeugen, die vielleicht schon 150000km oder mehr drauf haben, könnte man auf die Art ja an einen neuen Akku kommen.
Der Hersteller/Verkäufer hat auf jeden Fall das Recht, den Mangel 2 x nachzubessern.
Google sagt:
"Nach dem deutschen Kaufrecht (BGB) hat der Verkäufer grundsätzlich zwei Versuche zur Nachbesserung, bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Preis mindern können."
"Zwei Versuche: Nach dem Gesetz (gem. § 440 BGB) gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen."
"Kein zweiter Versuch bei Fristsetzung: Haben Sie dem Verkäufer bei der ersten Reklamation eine angemessene Frist gesetzt und diese verstreicht erfolglos, ist ein zweiter Versuch oft nicht mehr zumutbar. Sie können dann direkt vom Vertrag zurücktreten."
"Art des Mangels: Bei extrem schwierigen Reparaturen oder wenn der Verkäufer die Reparatur verweigert, kann das Recht auf Nachbesserung auch schon nach dem ersten Versuch enden."
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Nun lautet zwar der Grund der Nachbesserung immer wieder Brandgefahr, aber es muss nicht immer die gleiche Ursache sein, die behoben werden muss. Rechtlich gesehen, bekommt jeder Grund eine neue Nummer. Aktuell lautet der Grund 25sc4. Der Hersteller/Verkäufer hat also 2 mal die Möglichkeit, diese Nummer 25sc4 nachzubessern. Und von euch hat bestimmt keiner dem Hersteller eine Frist gesetzt, oder?