Beiträge von Joe61

    Wegen den Hinweisen auf Kulanz und Entgegenkommen mit 2 kostenfreien Inspektionen:


    Für mich kalkuliere ich mal so: überschlägig hat mich die Batterie EUR 12.000 gekostet, bei 10 Jahren Nutzung sind das 100 EUR im Monat.

    Die 10 Monate Einschränkung um 20% entsprechen also ca. 200 EUR, mit gutem Willen könnte ich ein Ausgleichszahlung von EUR 120 dafür akzeptieren.

    Für weitere zukünftige 5 Jahre fordere ich EUR 1.200 (20% von 60×100), mit gutem Willen könnte ich "2 Inspektionen mit allem Drum und Dran" dafür akzeptieren.


    Das Problem: Ford ist so blöd arrogant, mich wie einen Bittsteller zu behandeln, der um die Größzügigkeit von Ford betteln soll.

    Die Gefahr eines frühzeitigen Defekts wird durch 10 Jahre Garantie aufgefangen. Eine höhere Besteuerung wegen veränderter KBA-Typzulassung oder unbekannter zukünftiger Nachteile soll ebenso von Ford übernommen werden.


    Wenn Ford nicht so arrogant wäre und die Nachteile und die Ausgleichszahlung tranparent gegenüber stellen würde. Hätte hätte Fahradkette.


    Mein wirkliches Problem ist der Wiederverkaufswert, der Verlust von geschätzten EUR 7.000 ist erheblich.

    Ein Ladezyklus bezieht sich grundsätzlich bei allen Akkus auf die nutzbare Nettokapazität. Ich setze daher 10,8 kWh an, also von 15% bis 90% Brutto, bezogen auf einen neuwertigen Akku.


    Fun-Fact: Im aktuellen Datenblatt des Modells 26.75 gibt Ford eine nutzbare Kapazität von 14,4 kWh an. Dass das ein Fehler ist, dürfte jedem hier klar sein. Aber so gesehen hättest du trotz falscher Annahme Recht.


    https://www.ford.de/content/da…iste_vom_11.02.2026_s.pdf

    Bist Du sicher, dass die 14,4 kWh netto Kapazität nicht stimmen? Möglicherweise wird seit 26.75 eine neue fehlerfreie Batterie mit höherer Kapazität eingebaut ? Der Rückruf umfasst 26.75 nicht mehr.

    Würdest Du den Text hier veröffentlichen?

    Dann könnten mehrere den Text etwas abwandeln und auch versenden.


    Oder alternativ die Stichpunkte, damit die Richtung bleibt.

    Kann in Variation an Schiedstelle, ADAC, KBA, Autobild, AMS, ... versendet werden.


    Ich bitte um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:


    Die Firma Ford verlangt im Rahmen eines KBA-Rückrufs (Brandgefahr) die Installation einer Software für PKW Kuga PHEV, mit der die Kapazität der Hochvoltbatterie markant reduziert wird. Die mittlere Kapazität in kWh, die damit verbundene km-Reichweite und damit die CO2 Werte werden verändert. Die Typzulassung auf Basis dieser Werte wird damit gefährdet.

    Die Kapazitätsreduktion bedeutet einen Eingriff in die Eigentumsrechte aller betroffenen Halter inkl. meiner Person.

    Das besagte Software-update löst das Grundproblem der defekten Hochvoltbatterie nicht.
    Wird die KBA als Behörde aktiv? Haben Sie den Sachverhalt bereits geprüft, droht ein Widerruf der Typzulassung ?

    Verstehe ich als Verhandlunsangebot an Ford zur gütlichen Klärung - vielleicht kommen dort aus dem Forum noch ein paar Anfragen an ?

    Hab ich auf dem Kontaktformular der Schiedsstelle eingetragen:


    Werden Sie als Schiedsstelle aktiv - liegt folgender Sachverhalt in Ihrem Aufgabenbereich?


    Die Firma Ford verlangt im Rahmen eines KBA-Rückrufs (Brandgefahr) die Installation einer Software für PKW Kuga PHEV, mit der die Kapazität der Hochvoltbatterie markant reduziert wird. Die mittlere Kapazität in kWh, die damit verbundene km-Reichweite und damit die CO2 Werte werden verändert. Die Typzulassung auf Basis dieser Werte wird damit gefährdet.

    Die Kapazitätsreduktion bedeutet einen Eingriff in die Eigentumsrechte aller betroffenen Halter inkl. meiner Person.

    Das besagte Software-update löst das Grundproblem der defekten Hochvoltbatterie nicht.

    Ford hat mir bisher keinen Ausgleich für den Verlust angeboten und auch nicht erklärt, wie im Fall des Widerrufs der Typzulassung verfahren werden soll.

    Noch eine Frage: Kann man den SOH nur mit Forscan oder über den Händler ermitteln, oder gibt es Alternativen?

    Ich habe es mit 2x ODB-2 Hardware und 2x Software versucht: NUR vLinker Hardware EUR 40 und ForScan Software (nur als APK umständlich zu installieren EUR 10) war erfolgreich, CarScanner scheint besser bedienbar, zeigt den SoH leider nicht an. Ich überlege vor dem update beim TÜV oder Gutachter ein Testat für die Batterie machen zu lassen.

    Das war weiter oben:


    Danke für den Hinweis, die Tabelle zeigt 2 PHEV aus 2025, die knapp 12kWh nach dem update laden können. Interessant wäre das Produktionsdatum, bis zu dem defekte HVB verbaut wurden.

    Der Rückruf umfasst Fahrzeuge von August 2019 bis März 2026 (http://www.anwalt.de/rechtstip…schlussrisiko-282485.html).


    Ich muss mich also korrigieren: Ford hat eine Lösung für Fahrzeuge ab April 2026, evtl. auch früher - wir bekommen sie aber nicht.


    Meine These: Die verringerte Kapazität ändert die mittlere Reichweite in km und den CO2 Wert (Mittelwert der Fahrzeugflotte unter festen Bedingungen), die Grundlage der Typzulassung sind.

    Die KBA-Beamten werden hoffentlich schnell (auf öffentlichen Druck von AutoBild, ADAC, ...) damit drohen, die Typzulassung zu widerrufen. Mit Godwill "kostenlosen Inspektionen" lässt sich das Problem weder für Ford noch für den Halter lösen. Als Betroffener will ich vom KBA wissen, wie sie die Sachlage einschätzen.


    Der drohende Image-Schaden wird entweder Ford bewegen oder die offensichtliche Grundlage für eine erfolgreiche Klage sein.