Beiträge von Joe61

    Bitte nicht wissenschaftliche Fakten mit Meinungen verwechseln.


    Das Begrenzen der Ladung eines Lithium-Ionen-Akkus, um einen Zellenschluss nahezu ausschließen zu können, beruht auf elektrochemischen Tatsachen. Man kann aber solche Tatsachen durchaus ignorieren und anderer Meinung sein.


    Dass die Erde tatsächlich eine Kugel ist, wurde wissenschaftlich hinreichend bewiesen. Trotzdem kann man der Meinung sein, sie wäre eine Scheibe, die von vier Elefanten getragen wird, welche auf einer riesigen Schildkröte stehen.

    Ich bin genervt davon, dass Besserwisserei als Fakt oder Tatsache bezeichnet wird.

    Eine Behauptung wird nicht zum Fakt, wenn man sie damit gleich setzt, dass die Erde eine Kugel ist.

    Eine Behauptung wird auch nicht zum Fakt, wenn man sie als Fakt benennt.

    Deine Äußerungen sind Meinungsäußerungen - irren ist menschlich.

    https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/G/Gewaehrleistung Die offizielle, juristische Einordnung des Justizministeriums ist vielleicht hilfreicher als die schwammige Google/Gemini-AnTwort. Nein: Ford hat mit dem Rückruf keinen Mangel anerkannt! Ford hat im Einvernehmen mit dem Kraftfahrtbundesamt erklärt, dass in Ausnahmefällen ein Mangel an weniger als 1 Promille der Akkus vorliegen könnte. Ford hat darüber hinaus in 7 berichteten Einzelfällen Mängel berichtet. Da ist für uns zehntausende KUGA-Halter juristisch völlig irrelevant. Ein Fahrzeugkauf innerhalb der letzten 12 Monate mit 150000km oder mehr als reales Gewährleistungsbeispiel kann nur von der KI oder einem Chatbot fantasiert werden.

    Das KBA stellt den Mangel fest, das scheint vor Gericht bedeutsamer, als die Bewertung von Ford

    Richtig. Das macht dann der Gutachter. Und sollte dein Kuga nicht vollständig abgebrannt sein, wird in irgendeinem Steuergerät auf irgendeinem Chip gleich unter dem tatsächlichen Kilometerstand ( der ja an mehreren Stellen gespeichert wird) auch irgendwo eine Ladestatistik hinterlegt sein. Und dann ist es völlig egal, wenn Ford deine Daten nicht weitergibt. Dann ordnet ein Gericht an, die Daten soweit möglich direkt aus dem Auto auszulesen. Vielleicht fragt das Gericht auch bei deinem Energieversorger nach und stellt dann zusammen mit den Daten der Wallbox fest, wie hoch und wie lange der Stromverbrauch war. Schließlich gibt es leine Ladekurve. Bis 80 % wird schnell geladen und danach langsamer mit weniger Leistung bis die 100% erreicht sind. All das wird auch ohne dein Einverständnis hinterlegt. Oder hast du auch dem Anbieter der Wallbox geschrieben? Und dem EVU?


    Aber vielleicht wünsche ich mir sogar, dass dein Auto brennt. Denn dann kannst du hier detailliert berichten, was die diese ganze Diskussion gebracht hat.

    Kann sein, dass Du Recht hast.

    Kann sein, dass mein Nachbar Recht hat. Er ist Rechtsanwalt.

    Zurück zur Technik, wenn's geht ;)

    Du hast meinen Beitrag nicht verstanden.... oder Du willst ihn vielleicht auch garnicht verstehen ;)


    Ich habe ausgeführt, dass mit Softwareanpassung das Verhalten des Fahrzeugs beim Laden verändert werden kann, damit der Worst Case eben nach menschlichem Ermessen nicht eintritt. Wenn also die Softwareanpassung entwickelt, getestet, qualitätsgesichert und in alle Fahrzeuge ausgerollt ist, sollte ein Laden auf 100% wieder möglich sein. Von "dauerhafter Leistungseinschränkung" kann also keine Rede sein. Vielleicht dauert es halt etwas nur länger, bis er ganz voll ist.

    Meine Batterie hat ca. EUR 10.000 gekostet. Warum sollte ich 20% davon für EUR 120 an Ford verkaufen? Eine dauerhafte Leistungseinschränkung ohne angemessene Entschädigung akzeptiere ich nicht.

    Ich habe anscheinend eine andere Meinung und andere Argumente als Du. Ich lasse Dir deine Meinung und Du lasse mir bitte meine Meinung. Soviel zur Meinungsfreiheit.


    Du behauptest, die Leistungseinschränkung sei temporär und daher mit EUR 120 ausreichend abgegolten.

    Ich behaupte, wegen der Leistungseinschränkung kann ich seit 6 Monaten meinen Kuga nur verkaufen, wenn ich auf EUR 5.000,- verzichte - im Vergleich zu dem Preis ohne die ständigen Rückrufaktionen.

    Mein Nachbar ist Anwalt, er hat es mir nochmal erklärt.

    Wenn mein Kuga brennt, dann klage ich gegen Ford (oder die Versicherung).

    Ford bestreitet die Forderung mit einer Begründung, z.B. ich hätte die Bestimmungen des KBA (oder die von Ford) nicht eingehalten.

    Dies ist eine Behauptung, die Ford beweisen muss. Ich wäre blöd (sagt mein Nachbar), wenn ich hierzu Beweise liefern würde.

    Das Verweigern der Datenübertragung erfolgt mit Bezug auf DSGVO vollkommen rechtmäßig.

    …der Stachel muss bei dir aber richtig tief sitzen…?

    Versuche doch mal, deine persönliche „Befindlichkeit“ gegen Ford etwas zurückzudrängen und zumindest zu versuchen, Argumenten ein klitzekleines bisschen zugänglicher zu werden?


    Nimm doch mal den „worst case“:

    Du lädst in einer Garage auf 100%, das Auto gerät (aus welchen Gründen auch immer) beim Ladevorgang auf 100% in Brand (es ist wunderbar in #926 dargelegt), es kommt nicht nur das Auto und deine Garage sondern auch aus welchen Gründen auch immer ein Mensch dadurch zu Schaden… und nun stelle dir bitte vor, wie viel deine Datenverweigerungserklärung an Ford wert ist, wenn man gezwungen ist, die Schadenseintrittsursache zu ermitteln und festzustellen…🤔

    Wer behauptet, ich hätte die Vorgaben nicht eingehalten, muss das beweisen. Sagt mein Anwalt-Nachbar.

    Das ist dauerhafte Leistungseinschränkung ohne Entschädigung.

    Es ist doch allseits bekannt, dass die Hersteller und die Versicherungen im Schadensfall jeden Grund suchen sich vor der Zahlung zu drücken. Die Nichteinhaltung von Herstellervorgaben ist da doch der beste Grund. Und weil der Kuga ja ständig im Kontakt steht mit Ford dürfte der Nachweis sehr einfach sein.

    Ich habe mit Einschreiben an Ford verboten, auf die Fahrzeugdaten zuzugreifen und irgendwo zu speichern. Jetzt dürfen sie gemäß DSGVO meine Daten nicht mehr gegen mich verwenden.