Beiträge von Punje

    Mal eine Frage an die technischen Spezialisten: ich bekomme morgen mein Software-Update. Wenn ich die bisherigen Schilderungen richtig verstanden habe, macht der FFH im Zuge dessen einen initialen Prüflauf, an dessen Ende vermutlich ein Protokoll zum Gesundheitszustand der Batterie ausgespuckt wird. Wenn dem so ist, wäre ich am Inhalt interessiert. Wonach müsste ich also genau fragen?

    Vorab vielen Dank für hilfreiche Rückmeldungen! 😊

    "Wo der Kunde noch König ist" - eine Notiz lediglich am Rande: :3917:


    Im Anschluss an unsere letzte Mitteilung möchten wir uns nochmals für die Erfahrungen entschuldigen, die Sie mit Ford gemacht haben. Wir sind stolz auf unser Serviceniveau und bedauern, dass wir Ihre Erwartungen in diesem Fall nicht erfüllt haben. Als Geste der Kulanz von Ford senden wir Ihnen einen Direktzahlung (DEU) im Wert von €120.00.

    Wir bemühen uns, Ihnen Ihre Zahlung zukommen zu lassen, und Sie können den Status Ihrer Zahlung online über den folgenden Link verfolgen. Im Namen von Ford wünschen wir Ihnen viel Spaß mit dieser Geste der Kulanz.

    "Grundsätzlich ist aus meiner Sicht Samsung in der Produkthaftung."

    Punje: Mein langjähriger Ford-Händler hat mir erklärt, dass die Ford-Einkäufer zur Kostenreduzierung auf die Gewährleistung des Akku-Zulieferers verzichtet hätte und daher Ford gewährleistungspflichtig sei.

    ....wow, ernsthaft?!?

    Das erklärt, warum sich die Sache wie Kaugummi zieht. Samsung wird bei der Knebelmarge von Ford kein Interrsse an der Mitwirkung einer Lösung gehabt haben.

    Third-Party mit Batterie-Know-How einzubinden, würde auch nicht ins Ausgabenportfolio passen.

    Also mussten die armen IT'ler aus Köln ran, die schon mit der Ford-App heillos überfordert sind.

    Da darf man dann gespannt sein, was das Update mit dem Auto macht.

    Rein verschwörungstheoretisch tippe ich auf die schnellste Heißluftfritteuse, die Du am Markt erwerben kannst. Dann würde sich auch das Thema "Wertverlust" ins Gegenteil verkehren... ^^

    Hallo zusammen,

    für diejenigen, die es interessiert - ich war heute beim ADAC-Anwalt und bin mit folgenden Informationen versorgt worden:

    • KBA-Kontrolle: das KBA interessiert sich ausschließlich für das Sicherheitsrisiko. Wenn dieses nachweislich beseitigt ist, wird der RR geschlossen. Ob damit eine Reduzierung der Ladefähigkeit oder sonstige vermeintliche Einbußen einhergehen, ist dem Amt sehr egal
    • Nachweis einer vollständigen Beseitigung des Sachmangels durch Ford: eine solche Nachweispflicht gibt es nicht. Diesen müsste man sich "erstreiten", was für mich als Leasing-Nehmer nahezu unmöglich ist, da ich nicht Eigentümer, sondern temporärer Besitzer des Fahrzeugs bin. Eigentümer ist die Ford-Bank, die vermutlich nicht bei der Muttergesellschaft nachfragt, ob da geschludert wurde ;). Diejenigen, die ihren Kuga gekauft haben, könnten es natürlich versuchen - was laut Rechtsgelehrten wenig Aussicht auf Erfolg haben würde.
    • Anzeige eines eventuell nachgewiesenen Sachmangels: Ford wird im Zuge des Software-Updates alle historischen Daten löschen und das Auskunftssystem "neu anlernen". Somit erscheint eine Vergleichbarkeit "vorher - nachher" ohnehin kaum möglich, wenn es dabei auch zur Veränderung von Basisparametern kommt. Nähme man nun an, dass dennoch ein belastbarer Nachweis eines Sachmangels für das käuflich erworbene Mobil möglich ist und Ford diesen nicht anerkennt, würde ebenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung klären müssen, ob die "Erheblichkeit" des Sachmangels die Rückgängigmachung eines Kaufvertrags rechtfertigt. Ein wenig aussichtsreiches Unterfangen, welches für einen Leasing-Nehmer noch aussichtsloser ist, um einen Leasing-Vertrag rückgängig zu machen oder Ratenreduzierung einzufordern, etc. pp.

    Fazit: ich bin einigermaßen froh, den Kuga (übrigens mein zweiter PHEV-Kuga mit bisheriger großer Zufriedenheit) nur geleast zu haben. Nach den noch verbleibenden gut zwei Jahren kommt er weg und gut ist.

    Für die Käufer mit Verkaufsabsichten gilt - wie hier im Forum gerne postuliert wird - darauf zu hoffen, dass täglich ein "Dummer" aufsteht, dem man so einen RR ja nicht zwanghaft auf die Nase binden muss oder dem so etwas egal ist. Betroffene ohne Glück und zweifelhafter Moral werden wohl in der Tat damit leben müssen, dass der Kuga bei vielen Interessierten vielleicht nicht mehr auf der Pole-Position der Begehrlichkeiten steht, was das Fahrzeug möglicherweise nur mit Zugeständnissen beim Preis verkäuflich macht.


    Grundsätzlich ist aus meiner Sicht Samsung in der Produkthaftung. Der Vorwurf, den ich Ford mache ist daher lediglich der, seinen Lieferanten nicht für das fehlerhafte Produkt in Haftung zu nehmen. Und das bereits seit mehreren Jahren. Da scheint es dann einfacher (und sicher auch extrem viel billiger) zu sein, die Resonanz der Betroffenen auszuwerten. Manchen ist's schlicht egal und ignorieren alle Infos und Vorgaben, andere üben sich in beachtenswerter Geduld, wiederum andere begnügen sich mit 120 Euro "Unannehmlichkeitsentschädigung" und wenige sind wütend, aber überwiegend tatenlos. Selbstverständlich tummeln sich auch Ford-Verantwortliche auf Foren wie diesen rum, um die Stimmung einzufangen und daraus die Rückschlüsse zu ziehen. Und offenbar langen die Erkenntnisse daraus für das aktuell im Raum stehende Verfahren. :rolleyes:

    Nächste Woche Mittwoch werde ich mein Update bekommen. "Schau'n mer mal" hätte der verblichene Kaiser gesagt..... ^^

    Leider so nicht.

    Hersteller sind im Rahmen ihrer Zulassung verpflichtet den Herstellungsprozess und z.B. auch den Aftersales-Bereich zu monitoren.

    Ergeben sich meldepflichtige Ereignisse muss der Herstellungsbetrieb eigenständig Meldung machen. Wenn nicht kann die Zulassung entzogen werden, siehe Boeing mit ihrem QS-Management.

    Sollte auch in der EN9001 stehen, kenne aber nur die EN9100 im Detail.

    ....ah, o.k.!

    Besten Dank für die Klarstellung!!

    ....was für ein zutiefst verstörendes Rechtsverständnis.

    So ein Rückruf ist kein wohlwollender Akt einer freiwilligen Selbstkontrolle, sondern das Ergebnis der Arbeit von Aufsichtsbehörden, die solche Fälle untersuchen und unabhängige Schlussfolgerungen daraus ziehen.

    Und wenn Ford bei unzulänglicher Reaktion auf verpflichtende Maßnahmen in der Vergangenheit Strafzahlungen zu leisten hatte, dann waren das keine großzügigen Offerten des Autobauers, sondern Zahlungen wegen Verstößen von Vorschriften die zu unser aller Schutz formuliert wurden.

    Der Reflex, Verantwortung abzulehnen, Konsequenzen totzuschweigen und die Folgen daraus mithilfe von Versicherungen auf die Gemeinschaft zu übertragen, macht die Arbeit der Aufsichtsbehörden so unendlich wertvoll - und lässt tief blicken in ein soziales Verhalten, dass bei manchen von Täuschung und Klüngelei geprägt zu sein scheint.

    By the way: es geht auch nicht nur um die in der Tat geringe Brandgefahr, sondern auch um sich häufende Fälle des Liegenbleibens wegen technischer Zwangsabschaltung des Antriebs. Ein vielleicht nicht ganz so abstrakter Vorfall, der mindestens die Note "ärgerlich" verdient...

    ...das war der Ursprungspost, den ich unfair finde, weil er alle Mitarbeitenden bei Ford für die Fehler des Akku-Zulieferers völlig zu Unrecht beschimpft. Ebenso unfair finde ich darauf folgende zustimende Kommentare, die Ford-Beschäftigten vorwerfen, aus egoistischen Motiven E-Schrott zu verbauen.

    ....google mal nach "Sarkasmus", "Zynismus", "Ironie" und "respektvoller Umgang" - da gibt es interessante Unterschiede.

    Bei gewissen Personengruppen tue ich mich allerdings auch sehr schwer, nicht vom Pfad der Tugend abzuweichen - es menschelt halt überall....😉