So ein Rückruf ist kein wohlwollender Akt einer freiwilligen Selbstkontrolle, sondern das Ergebnis der Arbeit von Aufsichtsbehörden, die solche Fälle untersuchen und unabhängige Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Leider so nicht.
Hersteller sind im Rahmen ihrer Zulassung verpflichtet den Herstellungsprozess und z.B. auch den Aftersales-Bereich zu monitoren.
Ergeben sich meldepflichtige Ereignisse muss der Herstellungsbetrieb eigenständig Meldung machen. Wenn nicht kann die Zulassung entzogen werden, siehe Boeing mit ihrem QS-Management.
Sollte auch in der EN9001 stehen, kenne aber nur die EN9100 im Detail.