Na ja, ich denke, solche Aviloo-Messungen haben deutlich mehr Beweiskraft als die ewig hier angeführten Kilometerschrumpfungen…
Die Frage wird sein, wie bewertet es ein Richter in einem Verfahren. Wenn er meint, zur Sachbeweisfindung reicht das nicht, wird er sicherlich ein Gutachten in Auftrag geben.
So war es zB in einem Fall, den ich als Betroffener aus eigenem Interesse sehr intensiv verfolgt habe. Da ging es auch um eine Aussage eines Autoherstellers, der nach etlichen Widersprüchen von Kunden aufgrund einer fehlenden Funktion eines ausgelieferten Autos die Möglichkeit der Nachrüstung negierte.
Der Richter gab zur Klärung ein Gutachten in Auftrag, wodurch letztendlich der Wahrheitsgehalt geklärt werden konnte und ein Urteil erging.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Weg bei einer Klage im “Akkugate” ähnlich aussehen könnte…
ABER, es ist eben so, der Weg zu einem Urteil dürfte lang und ohne Zusicherung der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung in einem Einzelverfahren kaum durchhaltbar sein. Dazu kommt die Frage der Dauer eines solchen Verfahrens…wer im Gerichtsstand Berlin wohnt, wird wohl mit einem erstinstanzlichen Urteil bestimmt um die 15 Monate rechnen müssen - mein in Belrin geführtes Verfahren zu einem fünf Jahre alten Fahrzeug eines anderen Herstellers wurde erst nach über zwei Jahren zweitinstanzlich entschieden…da braucht man nen langen Atem und viel Nerven, und was macht man in der Verfahrenszeit mit dem Verfahrensgegenstand, dem Auto, stilllegen, weiterfahren…?
Grüße