Fakt ist derzeit leider:
1. Ford hat oder wird noch ein Update auf deinen PHEV spielen das die Brandgefahr auf 0 setzten soll und die Abgaswerte nicht soweit verschlechtern soll das irgend eine offizielle Stelle damit ein Problem hat.(KBA/Zulassungstelle usw.)
Somit haben sie alles erfüllt was das KBA wollte und damit ist die Sache aus offizieller Sicht als erledigt angesehen so lange es keine neuen Fahrzeugbrände gibt.
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Für uns Kunden sieht es natürlich anders aus. (Und das interessiert das KBA überhaupt nicht)
1. Die Leistung des elektrischen Antriebs wurde verringert.
2. Die Akkukapazität wird dynamisch nach unten angepasst um eine 100% Ladung und somit die Brandgefahr zu verringern was sich für uns in einer geringeren Reichweite und geladenen KWH zeigt.
In wie weit sich daraus ein Sachmangel nach §434 und 475b ergibt kann nur ein Anwalt klären.
Nach §437 Rechte des Käufers bei Mangel muss natürlich erst mal eine Nacherfüllung verlangt werden (Wiederherstellung des bei Kauf und schriftlich festgelegten Daten)
Da bei den meisten von uns der Kauf schon länger als 6 Monate her ist müssen wir den Mangel an nutzbarer Batteriekapazität den Leistungs- und Reichweiten Verlust nachweisen was vor Gericht meistens nicht ohne Gutachten möglich ist. Aber trotzdem "Sichert alle Daten die ihr habt und noch sammelt"
Bei mit zum Beispiel sieht man genau in meiner Grafik das ab dem Tag des Ölservice bei Ford die Kapazität die ich in die HV Batterie laden kann von ca. 11kwh auf 8,5kwh abgesenkt hat.
Da ich aber keinerlei offizielle Nachweise habe das das Update bei mir aufgespielt wurde habe ich ein großes Problem. (Mein Händler grinst und sagt er hat garnichts gemacht und ein anderer Ford Händler wo ich heute war will mir den Update Verlauf meines Fahrzeugs nicht ausdrucken oder auch bestätigen das ich das Update drauf habe) Ich habe nur den Auszug von einem freundlichen User hier im Forum das ich aber nicht verwenden kann um ihm keine Probleme zu bereiten.
Das Nachweisen das sich die Reichweite signifikant verringert hat wird sehr schwer da hierbei nicht nur die gefahrene Reichweite eine Rolle spielt sondern auch die Temperatur und die gefahrene Strecke / Gebläsestellung / Sitzheizung usw - Berg- Auf/AB usw. Deshalb notiere ich die Werte nur noch bei meiner Arbeitsstrecke da diese immer gleich ist und ich die Daten von vor dem Update habe.
Das lustige finde ich das im Datenblatt zur Vorstellung des Ford Kuga steht "14,4kwh nutzbare Kapazität" Zu finden bei GOOGLE.
Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung wurde mir geraten erst einmal eine "Mängelrüge mit Aufforderung zur Nacherfüllung" an das Autohaus per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. (Die Rechtsschutzversicherung hat mir zwar gesagt das sie nach Eingang aller bisher gesammelten Daten und Unterlagen und positiver Zusage der Deckung dies wahrscheinlich auch durch den Anwalt gemacht werden würde aber ich sollte es erst einmal in gütlicher Absicht selber machen.)
Somit habe ich gezeigt das ich mit einer gütlichen Lösung außergerichtlich einverstanden gewesen wäre.
Die Frist läuft ab Zustellung, warten wir mal ab.
Zusatz : Wir sind aktuell echt am Überlegen ob wir alles durchziehen bis zu einer möglichen Rückgabe des Fahrzeuges da "Wir bisher und eigentlich immer noch total von dem Fahrzeug begeistert sind, es passt einfach alles" uns stört aber ungemein der Reichweitenverlust elektrisch und der Umgang von Ford und dem Autohaus mit uns als seinem Kunde.