Es gilt doch aber in erster Linie das Zulassungsdatum:
ZitatAktuelle Informationen
Fördersätze
Von der Innovationsprämie profitieren - auch rückwirkend – folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Hier gelten die Fördersätze für einen Nettolistenpreis von über 40.000 Euro, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis weniger als 40.000 Euro betrug.Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich.
Die Förderung eines AVAS beträgt pauschal 100 Euro. Der Zuschuss darf pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden.
Quelle: BaFa