Beiträge von DUS-Kuga

    Wenn die 60% übernommen haben und die Höchstfördersumme 900 Euro beträgt, müsste die Gesamtsumme 1.500 Euro sein.

    Soweit ich mich Informiert habe, können die Eigentümer nicht dagegen stimmen. Kosten bleiben natürlich an mir hängen.


    Bin gespannt, wie sich das alles entwickelt. Z.Z. stehen 4 E-Autos von etwa 50 in der Garage.

    Dagegen stimmen kann man immer (so eine Querulantin habe ich auch bei mir in der Eigentümergemeinschaft) - nützt in dem Fall nur nix. ;)

    Bei der Anzahl der Anschlüsse heißt es, wer zuerst kommt mahlt zuerst - denn irgendwann wird der Energieversorger einen Riegel vorschieben und intelligente Wallboxen und Ladesteuerungen fordern oder einen Trafostation vorschreiben (dann wird es richtig teuer!) - bei 50 Stellplätzen dürfte spätestens bei der 10. Schluss sein.

    Mit der letzten Änderung des WEG-Gesetzes kann Dir eine Schaffung von Ladeinfrastruktur kaum noch untersagt werden. Nach meinem Verständnis kann das im Rahmen der "ordnungsgemäßen Verwaltung" genehmigt werden, schlimmstenfalls mit einfacher Mehrheit der Miteigentümer. Allerdings kann (und wird) man Dir Auflagen für die Durchführung der Maßnahme machen, die DU bezahlen musst.

    Erst einmal kommt es darauf an, ob man Mieter oder Eigentümer ist - als Mieter dürfte es wesentlich schwieriger sein.

    Der Verwalter kann die Wallbox nicht genehmigen, da das eine bauliche Veränderung darstellt und somit ein WEG-Beschluss dafür erforderlich ist.

    Dafür ist ein Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung notwendig, die einmal im Jahr stattfindet - geht also nicht kurzfristig.

    Zum Glück reicht nach der WEG-Änderung ein einfacher Mehrheitsbeschluss und zudem sind die Miteigentümer zustimmungspflichtig (notfalls muss man dann natürlich den Rechtsweg einschlagen.

    Als Mieter kann man natürlich keine Anträge stellen in einer Eigentümerversammlung stellen, sondern muss seinen Vermieter darum bitten (auch da gilt, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, den Antrag zur ETV zu stellen).

    Auflagen kann die Eigentümergemeinschaft natürlich machen, sie kann sogar darauf bestehen, dass das ganze von einem Fachbetrieb ausgeführt wird - ein Abnahmeprotokoll der Arbeiten bzw. ein Messprotokoll für die Wallbox ist natürlich obligatorisch.

    Als Vermieter würde man die Kosten dem Mieter, der die Wallbox haben möchte, in Rechnung stellen und ihm vorher das Angebot für die Arbeiten freigeben lassen.