^ Der Hammer ist ja, dass mit Hybrid-Fahrzeugen nicht nur PHEVs gemeint sind, sondern auch MHEVs, die ja nur eine Mini-HV-Batterie haben und nicht extern aufgeladen werden können!
Beiträge von DUS-Kuga
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^ So sollte es sein, zugesagt für alle PHEV-Bestellungen bis Anfang Oktober - der FFH von Skubbidu kann nicht 1.090 Euro zusätzlich verlangen.
Skubbidu wenn der Händler in dem Punkt nicht einsichtig ist, wende dich an die Ford-Kundenhotline.
Du hast nach der gültigen Preisliste vom 01.07.2020 bestellt - die SRA gab es da schon nicht mehr, aber ANC, Ledersitze (Wangen und Sitzflächen), und Lederlenkrad schon.
Darauf bestehen kannst du nicht, vermutlich auch deswegen nicht vom Kauf zurück treten, da Ford sich Änderungen vorbehält, aber zumindest kannst du dafür einen Preisnachlass fordern (für das SRA auch, wenn der FFH in den Kaufvertrag geschrieben hat).
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Moin, bin taufrisch hier und hoffe, dass ich meine Wartezeit auch wirklich realisiert .
Hab gestern meinen KUGA STLine X mit allem ohne PanoDach und AHK bestellt in Grau metallic ...
schauen wir mal ... soll ende des Monats da sein
Was ist denn für ein Motor drin?
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^ Naja, lustig ist anders....
Dein FFH erzählt leider Quatsch!
Ein Kurzzeitkennzeichen ist max. 5 Tage gültig und natürlich kann das Fahrzeug jederzeit normal angemeldet werden, allerdings müssen die Kurzzeitkennzeichen zurückgegeben werden, wenn sie dann noch gültig sind.
Hat dein Händler dir denn gesagt, dass das Kurzzeitkennzeichen nur zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden darf, also eine normale Nutzung des Fahrzeugs eigentlich nicht zulässig ist und das die Kennzeichen auch nur innerhalb Deutschlands benutzt werden können?
Noch viel wichtiger - wie ist das Fahrzeug vom FFH denn versichert worden? - In der Regel sind Kurzzeitkennzeichen bei den Versicherern nur Haftpflichtversichert.
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Ich verstehe das auch nicht so ganz, bei mir hat der FFH den Wagen beim Verleiher angemietet und ich bin als Zweitnutzer eingetragen.
Den Wagen habe ich auch beim FFH abgeholt und nur den ersten Wagen nach 3 Wochen beim Verleiher eingetauscht, der Mietvertrag ging laut der Kopie, die ich mitbekommen habe, bis zum 31.12. - gefragt, was danach ist habe ich nicht (es hat sich auch keiner bei mir gemeldet) und fahre einfach weiter mit dem Wagen.
Also eigentlich vollkommen unkompliziert.
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Gegenfrage: reagiert denn der adaptive Tempomat auch auf die erkannten Verkehrszeichen?
Könnte ich mir bei Temposchildern ja noch vorstellen, aber bei Stop-Schildern oder Vorfahrt achten?
Wie soll das System den Vorrang einer roten Ampel vor einem Stop-Schild erkennen bzw. die Wirksamkeit eines Stop-Schildes bei ausgefallener Ampel?
Es ist doch nur Radar-gestützt und kann "nur" auf Hindernisse reagieren, guckst du hier.
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Ich glaube auch nicht, das Ford so massiv und offensichtlich gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutz verstoßen würde - oder hat irgendjemand im Zusammenhang mit der Zusendung der Tankkarte schriftlich einer Nutzung von Daten zugestimmt oder irgendwelche Regeln anerkannt?
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Aber die Zusammenhänge sind doch wohl völlig klar.
Nee, absolut nicht! Was du hier versuchst, ist zu suggerieren, dass es im Bereich der Elektromobilität so etwas wie "German Angst" gibt!
Ich verstehe nicht, warum du alles so negativ siehst - warum hast du denn dann einen PHEV bestellt?
Mir ist auch kein WEG-Beschluss bekannt und dazu ist im Netz auch nichts zu finden, der die Tiefgaragennutzung durch Elektro/PHEV-Fahrzeuge verbietet.
Eher das Gegenteil ist der Fall, bei Neubauten wird sogar extra mit den Anschlussmöglichkeiten für Wallboxen geworben.
Und wie schon geschrieben, wäre so ein Beschluss jederzeit anfechtbar, selbst wenn er schon Jahre bestehen würde, da er eine unverhältnismäßige Nutzungsbeeinträchtigung des Eigentums darstellt - man muss halt auch die Eier haben, für seine Sache einzustehen.
Aber es geht auch noch einfacher - man parkt trotz Verbot und lässt sich verklagen.
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Ich hatte heute auch mal wieder ins ETIS geschaut - Last Check 19.02.2021 für etliche elektronische PTIs (davor 30.07.2020.).
Kurz danach kam der Anruf vom FFH, der Wagen ist fertig, kann mir am Montag den Brief abholen, damit ich ihn zulassen kann!
Mal sehen, wann ich online einen Termin beim Straßenverkehrsamt bekomme (ca. eine Woche Vorlaufzeit).
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Entscheidungen einer Eigentümer-Gemeinschaft sind als Mehrheits-Entscheidungen zunächst bindend. Da wird sich auch kein Mitglied mit allen Nachbarn Streit und Unfrieden einhandeln wollen, solange er mit dem Problem alleine ist.
Das ist so nicht richtig - grundsätzlich kann eine WEG Beschlüsse fassen, die Nutzungsrechte eines einzelnen Eigentümers einschränken, diese Einschränkung muss aber verhältnismäßig sein.
Solange keine Baurechtlichen Bestimmungen die Nutzung einer Tiefgarage durch E-Fahrzeuge/PHEV einschränken, dürfte so ein Beschluss nicht gerichtsfest sein - zumal gerade erst das WEG-Recht so geändert wurde, das E-Ladestationen geduldet werden müssen.
Der bisher vorliegende Fall der Nutzungseinschränkung einer Tiefgarage in Kulmbach wird im übrigen nicht über das WEG gedeckt, da nur Mieter eingeschränkt werden und da gilt das Hausrecht.