Es ist vollkommen egal, ob man ein "E"-Kennzeichen hat oder nicht (wie eben bei den Gas-Fahrzeugen) - wenn da ein Schild hängt, was die Einfahrt für bestimmte Fahrzeuge verbietet, dann muss man sich daran halten - ansonsten hat man im Brandfall ein Haftungsproblem und ob dann die Kfz-Versicherung zahlt, ist fraglich - ich würde das Risiko nicht eingehen.
Das Einfahrtsverbot in Kulmbach ist ja nicht von der Stadt alleine entschieden worden, sondern in Abstimmung mit der Feuerwehr, somit muss man die Bedenken ernst nehmen.
Ich gehe auch davon aus, dass sich Einfahrtsverbote weiter ausbreiten werden, spätestens wenn mal wirklich ein PHEV oder E-Auto in einer Tiefgarage brennt, da werden dann schon die Gebäudeversicherungen für sorgen.
Es können natürlich auch Verbote nach Brandschauen der Feuerwehr oder Begehungen der Bauaufsicht entstehen, die zumindest in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben sind.
Auch im Rahmen der betrieblichen GBUs (Gefährdungsbeurteilungen), die in z.B. bei meinem Arbeitgeber vorgeschrieben sind, können solche Nutzungsbeschränkungen verhängt werden oder Nachrüstungen bei Brandschutzeinrichtungen erfordern (denn bei Brandschutz gibt es keinen Bestandschutz), die meist sehr teuer sind.