Beiträge von DUS-Kuga

    Ich will mein alten kuga 166000km. Komplett Ausstattung, gut gepflegt (Euro 5 diesel) usw. In Zahlung geben( hab keine Lust auf eigenen verkauf) für den neuen. Der Händler hat sofort zugesagt und will 5000€ dafür geben, mit der Begründung, den kauft eh keiner mehr in Deutschland, der geht in den Export.


    Hat er eher recht damit, das ein euro 5 Diesel keiner mehr kauft? Würde ich evtl noch einen deutlich höheren Preis erzielen bei Privatverkauf für den mk1?

    Hat da jemand Erfahrung?

    Das den keiner mehr in Deutschland kauft, halte ich für Quatsch (der Händler will nur den Preis drücken!) - da es bisher kaum Einschränkungen für Euro 5 Diesel gibt, ist das unproblematisch, vor allem, wenn man im ländlichen Bereich wohnt und kaum in Großstädte fährt.

    Bei Autoscout werden MK1-Diesel mit ähnlicher Kilometerleistung zu Preisen zwischen 7.000 und 15.000 Euro angeboten, ist Baujahr und Ausstattungsabhängig.

    Du solltest einfach mal bei Autoscout oder mobile.de gezielt ein Fahrzeug wie deins im Suchfenster konfigurieren und dir die angebotenen anschauen, dann bekommst du ein Gefühl dafür, was deiner Wert ist.

    Wenn du dann noch 20-30% vom angebotenem Preis abziehst, dürftest du den realistischen Händler-Einkaufspreis haben und kannst abschätzen, ob sich ein Privatverkauf lohnt.

    13-polige Anhängersteckdosen sind seit Ende der 1980er wohl Standard, siehe Wikipedia.

    Da Anhänger in der Regel länger als Autos leben, findet man da noch viele mit 7-poligem Stecker, dafür hat man ja immer den Adapter von 13 auf 7 Pole mit dabei.

    Wie ich in dem Wikipedia-Artikel gelesen habe, darf man den Adapter nicht stecken lassen, wenn man keinen Anhänger zieht (habe ich bisher aus Faulheit immer gemacht), da sonst die Nebelschlussleuchte deaktiviert sein könnte - wieder mal was gelernt. :)

    ^ Da fährt Ford wohl die Strategie, wer Probleme hat und in die Werkstatt kommt (oder wer sich beschwert), da wird der Wagen repariert, bei den anderen macht man es dann wie bei den nicht sicherheitsrelevanten Rückrufen beim nächsten Wartungstermin mit.

    ^ Danke für den Link - aber die Liste kenne ich - die hat den Stand vom 18.12.2020.

    Da Ford erst im Januar gemerkt hat, dass sie für die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung brauchen, könnte ich mir vorstellen, dass sie für die BAFA auch eine Ausnahmegenehmigung brauchen und die natürlich erst beantragen, wenn der erst Kunde sich beschwert. :D

    Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?

    Theoretisch dürften die doch gar nicht mehr den Förderbedingungen entsprechen, weil ihnen die entsprechende Abgasnorm fehlt.

    Die Ausnahmegenehmigung bedeutet ja nicht automatisch, dass der Wagen auch noch BAFA-Förderfähig ist.