Es gibt keine neue Euro 6-Norm, sondern nur einen Entfall der Ausnahmeregelung der Abgasprüfung gemäß Euro6d-Temp-ISC/Euro6d-ISC zum 01.01.2021 - seitdem müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge Ihre Daten speichern,
Zudem dürfen die Abweichungen im Bordcomputer nur noch maximal 5% vom Realverbrauch betragen.
Daher ist davon auszugehen, dass Ford für die Kugas der ersten Baujahrsreihe bis zum Modelljahrswechsel zu 2021 diese Ausnahmeregel genutzt hat (und davon ausgegangen ist, dass alle bis zum 31.12.2020 zugelassen sind ).
Ob Ford die Ausnahmegenehmigung für die diese entfallene Ausnahmegenehmigung wirklich bekommt? Was wäre denn, wenn nicht?
Müsste Ford dann diese Fahrzeuge verschrotten und wie die abgesoffenen neu bauen?
Dazu auch die Frage an unseren Rechtsanwalt: ist ein Fahrzeug, das nur mit einer Ausnahmegenehmigung zugelassen darf / verkauft werden kann, noch ein Neufahrzeug im Sinne von Bestellfahrzeug?
Zudem ja jetzt auch noch der geänderte Pre-Collision-Assist mit Querverkehr-Erkennungungssystem und die erhöhte Anhängelast (1.500 kg statt 1.200 kg bei 12% Steigung und 1.700 kg bei 8% Steigung) in die Serie eingeflossen sind.
Habe ich da jetzt nicht einen Anspruch auf ein aktuelles Fahrzeug oder einen Preisnachlass (Mietwagen und die bisher angekündigten Service- und Tank-Gutschein zähle ich nicht dazu, sehe ich als Schadenersatz für Mehrkosten und Zeitverzögerung)?