Beiträge von DUS-Kuga

    Auf keinen Fall selbst was mieten und auch nicht in Vorkasse gehen!

    Der Händler muss einen Antrag bei Ford stellen, der wird dann genehmigt und er bekommt eine Abrechnungsnummer, mit der er die Kosten bei Ford abrechnen kann.

    Dann bestellt der Händler bei bei einem Autovermieter das Fahrzeug und du holst es bei ihm ab.

    Mein Leihwagen wurde erst mal bis zum 21.10. gebucht.

    Mein FFH und die Ford-Hotline konnte mir heute nix neues sagen - aber ich habe jetzt einen Leihwagen bekommen - den hat Ford wohl erst mal bis zum 21.10. genehmigt, solange ist er auf jeden Fall erst mal gebucht....

    auklar: ich habe gestern von meinem Händler einen Anruf bekommen, dass ich heute einen Leihwagen bekomme (meinen Kuga wollte ich am 08.09. zulassen und bin seit 3 Wochen ohne fahrbaren Untersatz).

    Und ich habe auf meinen Beschwerdeanruf (weil ich immer noch keinen Leihwagen bekommen habe) bei der Ford-Hotline gestern heute morgen tatsächlich einen Rückruf erhalten, dass man meinen Fordhändler angerufen hat und ihm die Freigabenummer für den Leihwagen mitgeteilt hat.

    Und heute Nachmittag habe ich tatsächlich einen VW T-Roc (in Vollausstattung, sogar mich Schiebedach) mit der von mir benötigten Anhängerkupplung bekommen!

    Informationen, wann mein Wagen freigegeben wird, hatte weder mein Händler, noch die Ford-Hotline - der Mietwagen ist erst mal bis zum 21.10. geordert....

    Allein die Formulierung bei EnBW "ab der fünften Stunde" ist eine sehr geschickte, aber bewusste und gewollte Vergackeierung. Sogar hier im Forum dachten schon Leute, dass fünf Stunden kostenfrei sind.


    Da bezahle ich lieber bei dem einen oder anderen Anbieter ein paar Cent mehr, bin aber dann immer noch lange nicht auf dem Preis von EnBW, wenn ich mich mal eine Viertelstunde verspäte.

    Ab der Xten Stunde ist eine gängige Formulierung, die man in vielen Parkhäusern vorfindet - als Täuschung empfinde ich das nicht, zumal man bei EnBW Minutengenau abrechnet und nicht wie in den Parkhäusern für 4:01 Stunden die volle 5. Stunde bezahlt.


    Andere Anbieter - ok, kann man machen - wenn ich mir z.B. die Preise unseres örtliche Energieversorgers, den Stadtwerken Düsseldorf anschaue (mehr als 350 Ladepunkte in DUS) und in Kooperation 13.500 Deutschlandweit) - käme ich da nicht billiger bei weg:

    Entweder 35,00 Euro Grundgebühr, 0,00 Euro an den eigenen Ladesäulen und 2,00 Euro an den Partnersäulen - jeweils pro Ladevorgang (eigentlich nach dem Eichgesetz nicht mehr erlaubt, sondern nur Verbrauchsabhängige Abrechnung) oder 5,00 Euro Grundgebühr, 3,50 Euro an den eigenen Ladesäulen und 6,00 Euro an den Partnersäulen.

    Dazu kommt noch, dass man man die Kündigung bekommen kann, wenn man in 2 aufeinander folgenden Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge an Partnersäulen macht.

    Zur Einschränkungen von Ladezeiten bzw. länger Parken nach dem Laden habe ich in den AGBs nichts gefunden (ich schau bei Gelegenheit mal an der Säulen und Stellplätzen, ob da Infos sind), auch nichts zu "Strafgebühren".

    Meiner steht jetzt sogar schon seit 2 Monaten beim Händler - Sonntag war ich noch da und hab ihn gestreichelt (das Auto, nicht den Händler! ;)) und am liebsten sofort mitgenommen.

    Zumindest habe ich heute eine Anruf von meinem Verkäufer erhalten, dass Ford jetzt endlich den Leihwagen genehmigt hat und ich ihn morgen Mittag abholen kann.

    @ Niecafe: Mal ruhig Blut, das betrifft doch erst mal nur die EnBW-Ladekarte/APP und wie andere Anbieter das Handhaben, ist deren Sache (vielleicht muss EnBW ja auch Gebühren an die zahlen, wenn nicht geladen wird).

    Wie du schon schreibst, könnte sich die Preispolitik wieder ändern, wenn die Anzahl der Ladesäulen zunimmt - wobei ich das nicht glaube, weil ja auch die Anzahl der PHEV und E-Autos steigt - zumindest solange sollte für alle das Solidaritätsprinzip gelten.

    Für mich persönlich ist die Ladekarte nur für unterwegs und für den Urlaub gedacht, da ich (wenn ich das Auto dann endlich habe und auch laden darf) einen Wallbox in der Garage habe und zudem auf der Arbeit (aktuell noch kostenlos) laden kann.

    Aber auch auf der Arbeit ist das Parken an den Ladesäulen nur während des Ladevorgangs erlaubt, danach muss man das Fahrzeug umsetzen, was aktuell zu Corona-Zeiten kein Problem ist, da 90% der Mitarbeiter im Homeoffice sind - ansonsten: bei 3.300 Mitarbeitern, 800 Tiefgaragenstellplätzen, 3 E-Ladesäulen und aktuell ca. 50 angemeldeten E-Kennzeichen (Kennzeichenanmeldung ist bei uns Grundvoraussetzung für die Tiefgaragennutzung) ist bei Normalbetrieb ist sowohl das Laden als auch überhaupt einen Parkplatz zu bekommen spätestens um 10 Uhr morgens schon mal ein Problem.