Beiträge von DUS-Kuga

    Ich habe zwar noch keine Rechnung, da mein Kuga erst Anfang September kommen soll, aber im Prinzip dürfte die Rechnung genauso aussehen wie die Bestellung.

    In der Bestellung sind alle Positionen als Netto-Listenpreis ausgewiesen und dann 22,45% Rabatt abgezogen mit dem Zusatz, dass in dem Rabatt der BAFA-Herstelleranteil enthalten ist - sollte ausreichen.

    ^ Du wirfst da jetzt aber zwei Probleme durcheinander:


    Problem 1:

    Händler XY (Namen würde ich bei sowas nicht nennen, kann schnell eine Abmahnung wegen Verleumdung geben, am besten den Namen wieder raus nehmen oder abkürzen) hat bei der Bestellung weder den Nettobetrag, noch den Mehrwertsteueranteil ausgewiesen, sondern nur den Brutto-Endpreis genannt.

    Ist bei Privatkunden erst mal so ok, nicht ok ist, dass wenn man vor der Mehrwertsteueränderung (oder vor deren Bekanntwerden) bestellt hat, nun nach dem 01.07.2020 die gesenkte Mehrwertsteuer nicht durchgereicht bekommt, denn der Händler hat ja nichts davon.

    Rechtlich gesehen dürfte da nix zu machen sein, aber moralisch gesehen, ist das verwerflich - der Händler macht dadurch auf Kosten des Staates (der im Endeffekt ja auf die Mehrwertsteuer verzichtet) zusätzlichen Gewinn.

    So eine, ich nenne es mal "Mehrwertsteuerumrechnung", dürfte dann auch nicht nur die PHEV-Modelle betreffen, sondern auch die normalen Benziner und Diesel.

    Ob man als Händler so agieren sollte oder vielleicht auch muss (z.B. wegen der Corona-Ausfälle), muss jeder selbst entscheiden.


    Problem 2:

    Fehlende MwSt-Ausweisung bzw. Nettobetrags-Ausweisung, die auch für den BAFA-Antrag notwendig ist.

    Da verstehe ich den Händler überhaupt nicht, wo ist denn das Problem, den Nettobetrag auf der Rechnung auszuweisen?

    Er muss doch neben dem Brutto-Betrag sowieso zumindest die Mehrwertsteuer und den Steuersatz (16%) separat ausweisen - reicht dass denn nicht auch für den BAFA-Antrag?

    @ STX: Die WEG-Reform ist leider noch nicht durch!

    Zudem bedeutet das dann auch nicht, dass man einfach eine Wallbox oder eine Steckdose zum Laden installieren (lassen) darf.

    Grundsätzlich fällt das weiterhin unter bauliche Veränderung und ist zustimmungspflichtig - die Zustimmung darf dann allerdings nicht mehr verweigert werden, aber die Eigentümergemeinschaft darf die Regeln festlegen, also z.B. wer installiert (Fachbetrieb).

    Es ist also weiterhin ein Antrag zur Eigentümerversamlung (die in der Regel einmal im Jahr stattfindet) notwendig und dort dann ein einstimmiger Beschluss.

    ^ Für Garantie-/Gewährleistungs- und Rückruffälle musst du nicht zu dem Händler, wo du das Fahrzeug gekauft hast, dass muss jeder Vertragshändler leisten.

    Meinen Noch-Kuga MK2 habe ich in Werne gekauft und fahre immer zu einem Vertragshändler in meinem Wohnort Düsseldorf.

    Die Gurtmeldungen gibt es doch schon lange bei allen Ford Modellen , ist im Kuga MK2 Bj. 2015 drin und war vorher in meinem Mondeo Bj. 2011 auch schon drin.

    Der Hersteller sichert sich so ab, dass die Haftung bei nicht angelegtem Gurt auf den Fahrer übergeht.

    Zudem gibt es ja auch noch den Intervallmäßigen Warnton, der über die Sensoren in den Sitzen den Fahrer und die Mitfahrer bei nichtangelegtem Gurt warnt.

    Ich finde diese Warneinrichtungen sinnvoll und wer ohne Gurt fährt, dem ist sowieso nicht zu helfen, so wie die Experten, die erst den Gurt einrasten und sich dann hinsetzen - wofür kaufe ich mir dann ein Auto mit zig Airbags und Rückhaltesystemen?

    Welche Meldungen muss man eigentlich noch wegdrücken?