^ Du wirfst da jetzt aber zwei Probleme durcheinander:
Problem 1:
Händler XY (Namen würde ich bei sowas nicht nennen, kann schnell eine Abmahnung wegen Verleumdung geben, am besten den Namen wieder raus nehmen oder abkürzen) hat bei der Bestellung weder den Nettobetrag, noch den Mehrwertsteueranteil ausgewiesen, sondern nur den Brutto-Endpreis genannt.
Ist bei Privatkunden erst mal so ok, nicht ok ist, dass wenn man vor der Mehrwertsteueränderung (oder vor deren Bekanntwerden) bestellt hat, nun nach dem 01.07.2020 die gesenkte Mehrwertsteuer nicht durchgereicht bekommt, denn der Händler hat ja nichts davon.
Rechtlich gesehen dürfte da nix zu machen sein, aber moralisch gesehen, ist das verwerflich - der Händler macht dadurch auf Kosten des Staates (der im Endeffekt ja auf die Mehrwertsteuer verzichtet) zusätzlichen Gewinn.
So eine, ich nenne es mal "Mehrwertsteuerumrechnung", dürfte dann auch nicht nur die PHEV-Modelle betreffen, sondern auch die normalen Benziner und Diesel.
Ob man als Händler so agieren sollte oder vielleicht auch muss (z.B. wegen der Corona-Ausfälle), muss jeder selbst entscheiden.
Problem 2:
Fehlende MwSt-Ausweisung bzw. Nettobetrags-Ausweisung, die auch für den BAFA-Antrag notwendig ist.
Da verstehe ich den Händler überhaupt nicht, wo ist denn das Problem, den Nettobetrag auf der Rechnung auszuweisen?
Er muss doch neben dem Brutto-Betrag sowieso zumindest die Mehrwertsteuer und den Steuersatz (16%) separat ausweisen - reicht dass denn nicht auch für den BAFA-Antrag?