Beiträge von DUS-Kuga

    Der Schutzschalter ist in der Wallbox enthalten.

    Was für eine Wallbox hast du denn?

    Ich habe die Heidelberg Home Eco, die hat zwar eine DC-Fehlerstromerkennung 6mA für das Ladesystem und auch eine AC-Fehlerstromerkennung 30mA für das Ladestromsystem, die sichert aber nur den Ladekreis ab und nicht die Box bzw. den Stromkreis - in der Installationsanleitung steht deshalb auch ausdrücklich, das die AC-Fehlerstromerkennung kein RCD-Ersatz ist.

    Ich habe zwar noch keine Rechnung, da mein Kuga erst Anfang September kommen soll, aber im Prinzip dürfte die Rechnung genauso aussehen wie die Bestellung.

    In der Bestellung sind alle Positionen als Netto-Listenpreis ausgewiesen und dann 22,45% Rabatt abgezogen mit dem Zusatz, dass in dem Rabatt der BAFA-Herstelleranteil enthalten ist - sollte ausreichen.

    ^ Du wirfst da jetzt aber zwei Probleme durcheinander:


    Problem 1:

    Händler XY (Namen würde ich bei sowas nicht nennen, kann schnell eine Abmahnung wegen Verleumdung geben, am besten den Namen wieder raus nehmen oder abkürzen) hat bei der Bestellung weder den Nettobetrag, noch den Mehrwertsteueranteil ausgewiesen, sondern nur den Brutto-Endpreis genannt.

    Ist bei Privatkunden erst mal so ok, nicht ok ist, dass wenn man vor der Mehrwertsteueränderung (oder vor deren Bekanntwerden) bestellt hat, nun nach dem 01.07.2020 die gesenkte Mehrwertsteuer nicht durchgereicht bekommt, denn der Händler hat ja nichts davon.

    Rechtlich gesehen dürfte da nix zu machen sein, aber moralisch gesehen, ist das verwerflich - der Händler macht dadurch auf Kosten des Staates (der im Endeffekt ja auf die Mehrwertsteuer verzichtet) zusätzlichen Gewinn.

    So eine, ich nenne es mal "Mehrwertsteuerumrechnung", dürfte dann auch nicht nur die PHEV-Modelle betreffen, sondern auch die normalen Benziner und Diesel.

    Ob man als Händler so agieren sollte oder vielleicht auch muss (z.B. wegen der Corona-Ausfälle), muss jeder selbst entscheiden.


    Problem 2:

    Fehlende MwSt-Ausweisung bzw. Nettobetrags-Ausweisung, die auch für den BAFA-Antrag notwendig ist.

    Da verstehe ich den Händler überhaupt nicht, wo ist denn das Problem, den Nettobetrag auf der Rechnung auszuweisen?

    Er muss doch neben dem Brutto-Betrag sowieso zumindest die Mehrwertsteuer und den Steuersatz (16%) separat ausweisen - reicht dass denn nicht auch für den BAFA-Antrag?

    @ STX: Die WEG-Reform ist leider noch nicht durch!

    Zudem bedeutet das dann auch nicht, dass man einfach eine Wallbox oder eine Steckdose zum Laden installieren (lassen) darf.

    Grundsätzlich fällt das weiterhin unter bauliche Veränderung und ist zustimmungspflichtig - die Zustimmung darf dann allerdings nicht mehr verweigert werden, aber die Eigentümergemeinschaft darf die Regeln festlegen, also z.B. wer installiert (Fachbetrieb).

    Es ist also weiterhin ein Antrag zur Eigentümerversamlung (die in der Regel einmal im Jahr stattfindet) notwendig und dort dann ein einstimmiger Beschluss.

    ^ Für Garantie-/Gewährleistungs- und Rückruffälle musst du nicht zu dem Händler, wo du das Fahrzeug gekauft hast, dass muss jeder Vertragshändler leisten.

    Meinen Noch-Kuga MK2 habe ich in Werne gekauft und fahre immer zu einem Vertragshändler in meinem Wohnort Düsseldorf.