Nein, das ist die Förderung bis zum 03.06.2020, die RIchtlinie ab dem 04.06.2020 findest du hier.
Text dazu:
Erhöhter Umweltbonus für E-Autos
Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen.
Durch den Umweltbonus wird der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.
Förderung
Der Herstelleranteil soll von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt bleiben. Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Diese Maßnahme soll befristet bis 31. Dezember 2021 eingeführt werden. Eine beispielhafte Übersicht der geplanten Kaufprämie mit Bundes- und Herstelleranteil findet sich untenstehend:
ÜBERSICHT FÜR ELEKTROFAHRZEUGE BIS 40.000 EURO NETTOLISTENPREIS
|
Bundesanteil |
Herstelleranteil |
Kaufprämie |
Batteriefahrzeug |
6.000 EUR
(bisher 3.000 EUR) |
3.000 EUR |
9.000 EUR
(bisher 6.000 EUR) |
PlugIn-Hybrid |
4.500 EUR
(bisher 2.250 EUR) |
2.250 EUR |
6.750 EUR
(bisher 4.500 EUR) |
ÜBERSICHT FÜR ELEKTROFAHRZEUGE ÜBER 40.000 EURO NETTOLISTENPREIS
|
Bundesanteil |
Herstelleranteil |
Kaufprämie |
Batteriefahrzeug |
5.000 EUR
(bisher 2.500 EUR) |
2.500 EUR |
7.500 EUR
(bisher 5.000 EUR) |
PlugIn-Hybrid |
3.750 EUR
(bisher 1.875 EUR) |
1.875 EUR |
5.625 EUR
(bisher 3.750 EUR) |
Antragsverfahren
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.