Beiträge von Glatze

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    ich glaube jeder Händler schneidet sich ins eigene Fleisch wenn er es nicht weiter gibt gerade bei großen Anschaffungen sind das Paar mehr Euros . Beim täglichen Einkauf wird es schwer obwohl ich mitbekommen habe das edeka und Aldi die Senkung an den Kunden weiter gibt .

    Und das Autohaus selber kann ja nix mit der MwSt anfangen mussen sie ja eh weiter geben von daher würde ich mich als Verkäufer für jeden freuen weil sowas bleibt in Erinnerung und das nächste Auto wird wieder da gekauft

    Doch. Es wäre ein erhöhter Gewinn. Und wenn dann Ford als Lieferant die Steuer senkt hat der Händler noch mehr Gewinn. Wenn er vom Brutto Preis nur 16% rausrechnet ist der Nettopreis höher als vorher und somit der Gewinn. Vorrausgesetzt der Einkaufspreis bleibt gleich. Sinkt dieser ist der Gewinn auch nochmals gestiegen.

    Ich sehe da schon eine Klagewelle auf alle Händler zukommen die den Preis nicht senken. Wahrscheinlich werden erst die VK Preise erhöht um dann später auf den gleichen Endpreis zu kommen.

    Das Problem ist ja ich habe keinen Netto sondern nur ein Bruttopreis auf dem Auftrag und dieser ist so auch auf der Finanzierung bei der Ford Bank eingetragen. Auch in der Ford Preisliste stehen nur Bruttopreise. Ich habe 30 Jahre in der Kopiererbranche gearbeitet und dem Kunden müsste immer der Bruttopreis genannt werden. Wenn dann auf der RG die MwSt. mit drauf stand, dann nur damit man die gesetzliche Regelung erfüllt.

    Ja. Netto+ MwSt. Muss Du angeben wenn es gewerblicher Kunde ist. Beim privaten Verbraucher ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben das nur der Bruttopreis an der Wäre stehen darf. Weil der private kann ja mit der MwSt. nichts anfangen. Er kann Sie nicht zurückfordern oder irgendwie ansetzen.

    Da die meisten hier Verbraucher im Sinne von Privatleuten sind, darf ein Verkäufer nur den Bruttopreis ausweisen. Wenn ich bei Karstadt Schuhe kaufe steht da ja auch nur der Bruttopreis von 100€ drauf. Und nicht 84,16 zzgl. 19%MwSt.

    Genauso verhält es sich beim Auto. Auf der RG steht zwar die ausgewiesene MwSt. die dient aber nur zu Infozwecken.


    Also werden sich die Händler die 3% einstecken. Interessant wird es aber, wenn die Regierung es in ein Gesetz schreibt, das ein Verkäufer die Beträge absenken muss. Dann sind Sie nämlich einklagbar. So sehe ich das. Ob das für den Verbraucher sinnvoll ist, wenn man später vom FFH noch irgendwas möchte er einen dann zappeln läßt ist die Frage.

    Also mein Händler lehnt die Weitergabe der MwSt. Senkung ab. Erklärung: ist ja ein durchlaufender Posten und mit viel Kosten verbunden wenn die nur 6 Monate gilt.

    Da es noch nicht genau fixiert ist, wie es im Gesetz steht reden sich alle raus. Damit spart nicht der Verbraucher sonder nur der Verkäufer. Sollte man, wenn es gesetzliche Grundlagen gibt, den Klageweg bestreiten oder nicht?

    Sicherlich habe ich noch das Recht die Bestellung aufgrund des Widerrufrechts rückgängig zu machen. Aber wenn ich dann im Juli kaufen würde hätte ich eine Lieferzeit von 4-10 Monate.

    Habe gerade mit meinem Händler gesprochen. Ford erklärt sich bereit die ersten 3 Raten zu erlassen, auch wenn wir es nicht schaffen bis 30.6. Mit der Zulassung. Wahrscheinlich ist doch der Kaufzeitpunkt entscheident. Sind immerhin 1000€.

    Wird die jetzt beschlossene höhere Förderung für den PHEV Rückwirkend sein oder erst gelten, wenn man ein Wagen ab 1.7. erwirbt?

    Weiß das schon einer?