Da habe ich mal ne blöde Frage:
Ist das laut StVO erlaubt? ich will keine Megadiskussion starten, ich möchte es nur wissen.
Ich habe, allein für mich, nämlich keinen Bock darauf, im Falle eines Unfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil irgendeine Versicherung sagt, dass KFZ entspricht nicht der StVO.
Meines Wissens gibt es keinen Passus in der StVO, in dem das permanente Fahren mit Abblendlicht verboten ist - ich darf auch ohne Nebel mit Nebelscheinwerfern fahren...einzige Ausnahme (und das ja nicht ohne Grund!) ist die vorher erwähnte Nebelschlussleuchte.
Da ja Motorräder sogar laut StVO immer mit Abblendlicht fahren müssen, würde ein Verbot bei PKW keinen Sinn machen, denn es würde ja die Sichtbarkeit verbessern.
Gruß Jörg