Ich sehe die Situation leider ähnlich...![]()
Sicherlich sind die geschilderten Mängel in ihrer Summe mehr als lästig, ob sich daraus aber eine Rückabwicklung des Kaufs nach über einem Jahr Nutzung begründen lässt, wage ich als juristischer Laie auch zu bezweifeln.
Die Mängel machen eine Nutzung des Fahrzeugs ja nicht unmöglich und stellen auch kein direktes Sicherheitsrisiko dar.
Ich wünsche dir in jedem Fall, dass die Angelegenheit für dich zu einem positiven Ende führt, jedoch wirst du dafür einen sehr langen Atem und eine gute Rechtschutzversicherung brauchen.
Alles Gute!
Gruß Jörg