Ich denke das ist der Grund für die Ablehnung des Antrags. Schneller kann man 4.500 € nicht verdienen und der vermeintliche Erstbesitzer hat das Nachsehen.
Nein, wenn der ursprüngliche Antragsteller die Förderung tatsächlich vom Bafa erhalten hat, dann hat da jemand Bockmist gebaut und es kann aus meiner laienhaften Sicht nicht sein, dass der "Erstbesitzer" das jetzt ausbaden muss!
Um die Förderung dauerhaft zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein und das war hier ja ganz offensichtlich nicht der Fall.
Das Problem ist aber offenbar dieses:
Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Da der Kuga - so kurz es auch war - vorher auf eine "natürliche Person" zugelassen war (und nicht auf den Händler als Vorführer) scheint hier die Ablehnung des Bafa rechtlich korrekt...aber vom gesunden Menschenverstand her sicher nicht!
Vielleicht bringt der Widerspruch ja etwas...ich hoffe es!
Gruß Jörg