Beiträge von Kugi71

    Moin moin,


    das Problem mit der fehlenden Sprachsteuerung nach diesem Update hatte ich auch.


    Nach einem Werksreset des Sync3 (kann man im Einstellungsmenü anwählen lief das System wieder einwandfrei inclusive der Sprachsteuerung; ich habe außer den Updates für das Sync3 und die F10-Karten von der Ford-Homepage nichts Weiteres installiert.


    Gruß Jörg

    Die Sitze sind natürlich immer eine persönliche Geschmacks-, aber auch Gewöhnungssache.


    Die Sitzfläche ist wirklich ziemlich kurz (zumindest deutlich kürzer als bei Nissan) und es dauerte ein paar Wochen, bis ich mich daran gewöhnt hatte aber mittlerweile stört es mich nicht mehr.

    Seitenhalt ist nicht so großartig vorhanden, aber da ich keinerlei sportliche Ambitionen beim Fahre habe, ist das für mich auch ok.


    Klar, wenn ich mir schon einen ST mit sportlich abgestimmterem Fahrwerk anschaffe, dann sollten auch die Sitze entsprechend geformt sein.


    Gruß Jörg

    Natürlich sind solche Systeme niemals 100% fehlerfrei - als ich den Assistenten benutzt habe, war natürlich der rechte Fuß immer über dem Bremspedal...


    Das ist so, wie mit allen Assistenzsystemen!


    Den intelligenten Tempomat habe ich auch durch den adaptiven ersetzt, nachdem der Kuga zweimal in der Baustelle meinte, die Geschwindigkeitsbegrenzung beenden zu müssen und voll beschleunigte...


    Da kann man testweise aber auch einfach mal die Kinder fahren lassen und die sind im Zweifel sogar noch intelligenter. :)

    Niemand zwingt dich, Geld für diese Assistenzsysteme auszugeben bzw. diese auch zu nutzen - aber diese Bemerkung war aus meiner Sicht überflüssig! X/


    Gruß Jörg

    ok, dazu musst du ein e-post-fähiges Konto haben und das auch dafür freigeschaltet haben.

    Klar, als damals die e-Post aufkam, hatte ich mir eine Adresse eingerichtet, aber in den letzten Jahren so gut wie nie genutzt...daher war ich sehr überrascht über die e-Post vom Bafa...8|

    Moin moin,


    bei uns auf dem Lande braucht man den Einpark-Assistenten nicht so oft...;)


    Habe ihn bisher erst zweimal für das Längs-Einparken genutzt und beide Male hat es super funktioniert - auch wenn ich genau wie du ein paar Angstschweißperlen abtupfen musste...aber völig zu unrecht.


    Der Kuga fuhr wirklich langsam rückwärts und man hatte immer das Gefühl, alles unter Kontrolle zu haben. Am Ende stand der Kuga nahezu perfekt in der Parklücke - besser jedenfalls, als wenn ich als mäßiger Einparker den ersten Versuch gemacht hätte. :)


    Gruß Jörg

    Ich habe interessanterweise meinen Zuwendungsbescheid im letzten Jahr vorweg per e-Post erhalten!


    Der Bescheid per Briefpost kam dann ein oder zwei Tage später...:)

    Ich denke das ist der Grund für die Ablehnung des Antrags. Schneller kann man 4.500 € nicht verdienen und der vermeintliche Erstbesitzer hat das Nachsehen.

    Nein, wenn der ursprüngliche Antragsteller die Förderung tatsächlich vom Bafa erhalten hat, dann hat da jemand Bockmist gebaut und es kann aus meiner laienhaften Sicht nicht sein, dass der "Erstbesitzer" das jetzt ausbaden muss!


    Um die Förderung dauerhaft zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen sein und das war hier ja ganz offensichtlich nicht der Fall.


    Das Problem ist aber offenbar dieses:


    Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.


    Da der Kuga - so kurz es auch war - vorher auf eine "natürliche Person" zugelassen war (und nicht auf den Händler als Vorführer) scheint hier die Ablehnung des Bafa rechtlich korrekt...aber vom gesunden Menschenverstand her sicher nicht!


    Vielleicht bringt der Widerspruch ja etwas...ich hoffe es!


    Gruß Jörg

    Moin moin,


    bei behördlichen Bescheiden hat man ja grundsätzlich eine 14tägige Einspruchsfrist!


    Die würde ich zunächst einmal nutzen und gegen die Entscheidung des BAFA Widerspruch einlegen!


    Natürlich kann eine Förderung pro Fahrzeug nur einmal ausgezahlt werden - wenn das BAFA dem ersten Halter trotz anderslautender Vorschriften (mind. 6 Monate Zulassung auf den Antragsteller) die Förderung ausgezahlt hat, dann müssen die die Förderung zurückfordern...


    Das ist aber auch nur meine laienhafte Meinung...


    Gruß Jörg