Ich schließe mich da eher den Ausführungen von Nicafe (aus Beitrag #8) an...
Die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit (man spricht da auch gerne von der "Briefgeschwindigkeit") ist nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug maximal erreichen darf - das ist aber schon seit jeher so gewesen...
Diese Geschwindigkeit ist die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht überschritten werden kann oder soll".
Das bedeutet, dass die tatsächlich erzielte Höchstgeschwindigkeit durchaus auch höher sein darf ohne dass man da Repressalien befürchten muss.
Das muss sich natürlich in gewissen Grenzen bewegen...
Wenn ein Kleinwagen mit einer Briefgeschwindigkeit vonn140 km/h so getunt würde, dass plötzlich 220 km/h erreicht würden, wäre das anders, weil dafür Bremsen und Aufhängung nicht konstruiert worden sind...
Wenn aber ein PKW mit Briefgeschwindigkeit 205 km/h jetzt 220 km/h fährt, interessiert das niemanden - ich habe auch noch nie gehört, dass die Polizei jemanden dafür strafrechtlich oder ordnungsrechtlich belangt hat.
Trotzdem würde ich beim PHEV da keine externen Eingriffe in die Elektronik vornehmen, da ich um das Wohl des Antriebs fürchte, aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen...wie ich weiter oben schon geschrieben habe, wäre da wohl eher die Anschaffung eines leistungsstärkeren Fahrzeugs angebracht...
Gruß Jörg