Das ist auslegungssache, ich habe das Fahrzeug gekauft um rein elektrisch zu fahren und damit ist es ein erheblicher Mangel, sogar Steuerhinterziehung ist das.
Nun ja, mit der "Steuerhinterziehung" wäre ich vorsichtig, denn kein PHEV-Fahrer ist verpflichtet, den Akku extern aufzuladen - auch wenn das den PHEV ad absurdum führt...das wird ja leider auch von vielen Geschäftsleuten praktiziert, die den PHEV nur als Steuersparmodell nutzen...die zerrt man ja auch nicht wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. ![]()
Und die eingeschränkte Nutzbarkeit aufgrund des fehlenden rein elektrischen Fahrens ist ja nur temporärer Natur...
Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht da entscheidet...
Gruß Jörg