Beiträge von Kugi71

    Meine erste HU im August letzten Jahres bei Kilometerstand 39.100 war ohne Mängel - aber die riefigen hinteren Bremsscheiben hatte ich vorsorglich schon im Juni in einer freien Werkstatt erneuern lassen, um eventuellen Problemen aus dem Weg zu gehen.


    Im August ist wieder die Inspektion fällig - bin nach gut 51 tkm gespannt, ob die Stoßdämpfer hinten auch undicht sind...das wäre aber wirklich sehr enttäuschend, denn die sollten doch eigentlich wenigstens die doppelte Distanz halten.


    Gruß Jörg

    Wer hat denn eine Meinung zum "cruisen" auf der AB z.B. in den Urlaub wo bei EV-Später der Verbrenner mit E-Motor am günstigsten läuft. 120 km habe ich das Gefühl gleitet er kaum mehr im E-Modus - 110km würde gut passen 30%-40% E-Modus und Rest Verbrenner.

    Wenn wir in den Urlaub fahren, dann liegt unsere Geschwindigkeit genau bei den genannten 110 km/h, höchsten zum zügigeren Überholen mal etwas mehr ... man braucht kaum mehr Zeit und ist total entspannt unterwegs.

    Bei Baustellen und leichten Bergab-Passagen rein elektrisch im EV-jetzt unterwegs, Rest EV-später.


    Bei Langstrecken liegt mein Verbrauch unter diesen Bedingungen bei ca. 4,5 bis 4,8 l/100km.


    ich sags mal so:

    Ich kaufe mir ein Auto, dann muss es so konstruiert sein, dass es ohne Ingenieur- oder Hochschulstudium bedienbar ist und auch so funktioniert wie ich es von einem Auto erwarte.

    Wenn es notwendig ist, dass der Verbrenner benötigt wird, z. B. beim Auffahren auf die Autobahn, dann erwarte ich, dass dies ohne zu erwartenden Motorschaden auch möglich ist.

    Es ist ja nicht so, dass einem der Motor gleich um die Ohren fliegt, wenn man den kalten Motor im Kick-Down hochdrehen lässt, aber es erhöht seinen Verschleiß und verkürzt damit seine Lebensdauer - genauso, wie ein Warmlaufenlassen im Stand zum Scheibenkratzen, das Hochdrehen des Verbrenners kurz nach dem Start, wenn die Kühlmitteltemperaturanzeige noch "kalt" signalisiert oder beim Getriebe das "Durchreißen" des Schaltknüppels bei kaltem Getriebeöl ... die Liste ließe sich fortsetzen.


    Alles nicht gut, aber von vielen praktiziert ohne dass ein direkter/sofortiger Schaden entsteht.


    Aber wenn man - so wie meine Wenigmkeit - für hart verdientes Geld den Kuga gekauft hat und ihn wenigstens acht Jahre fahren will, mache ich mir da schon Gedanken, auch ohne Hochschul-Studium. ;)


    Gruß Jörg

    Kugi71

    1-2 km vorher ist nix. Die Wassertemperatur ist nicht von Belang. Öl- Temp sollte mindestens 80°C haben, vorher ist es nix mit Betriebstemperatur für Volllast. Das dürfte auch in Sommermonaten erst ab 8-10 km Fahrt der Fall sein.

    Von Volllast habe ich dabei auch keineswegs gesprochen...Ich habe den Verbrenner in den knapp vier Jahren, die ich den Kuga habe, noch nie auch nur in der Nähe der Volllast gehabt (also das Fahrpedal im Kick-Down oder zumindest in der Nähe davon)


    Mir geht es nur darum, dass der Motor restlos durchgeölt ist, wenn er Leistung liefern muss. Ich habe in meinem nachgerüstetem Head-UP-Display neben dem Tacho auch einen Drehzahlmesser; der steht beim "Normalbetrieb" zwischen 1500 und 2500 U/min...über 3500 komme ich eigentlich nie.


    Ich habe mir den Kuga zum Benzinsparen gekauft, nicht zum Heizen ... Wenn man das beabsichtigt, sollte man sich eher einen Focus ST kaufen....

    Und wenn ich immer 8 bis 10km mit dem Verbrenner fahren würde, um ihn auf Betriebstemperatur zu bringen, bräuchte ich keinen PHEV!


    Gruß Jörg

    Den größten Teil meiner zu fahrenden Strecken sind mir bekannt ,d.h. ich weiß, wo sich Passagen befinden, die ich rein elektrisch bewältigen kann und wo der Verbrenner sinnvoll ist (Bundesstraße mit >70km/h, Autobahn oder längere Bergaufstrecken).


    Wenn eine solche "Verbrennerstrecke" kommt, schalte ich entweder ein bis zwei Kilometer vorher auf "EV-später" oder alternativ auf den "Sport-Modus", denn dann startet der Verbrenner sofort und läuft für die ersten 30 Sekunden im Leerlauf, bis alle Schmierstellen im Motor mit Öl versorgt werden.

    Auf der verbleibenden Strecke wärmt der Motor dann genügend vor.


    In 51tkm Fahrstrecke hatte ich noch nie einen Verbrenner-Start "kalt und Last" und ich bemühe mich auch weiterhin, dass das so bleibt.


    Zudem fahre ich in meinem Motoröl auch einen Ölzusatz mit MoS2 (Molibdän-Disulfid); dieser soll einen Notlauf-Schmierfilm auf den gleitenden Teilen bilden, der beim Start die Zeit bis zum vollständigen "Durchölen" überbrückt; zudem noch das Additiv "Mathy-M", welches aber für mich neben der Verbesserung der Schmierwirkung dazu dient, die Ölwechsel-Intervalle zu verlängern...

    (Wer über das Für und Wider diskutieren will, sollte das an anderer Stelle machen....)


    Gruß Jörg

    Moin moin.

    Um die Klebung zu lösen würde ich mit einem Heißluftgebläse den Ladekantenschutz erwärmen; der kann auch ruhig ordentlich warm werden, denn auch in der prallen Sonne kann der Lack Temperaturen von mehr als 60° erreichen.

    Meist lässt er sich mit sanfter Gewalt abziehen; man kann auch versuchen, die Klebung mit Angelschnur (manche nehmen auch Zahnseide) "aufzuschneiden".


    Gruß Jörg

    Und genau deswegen hat der Gesetzgeber den §14a EnWG geschaffen (steuerbare Verbrauchseinrichtungen), die einen Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen dazu ermächtigen, Wallboxen in der Stromleistung von sich aus zu per Fernregelung reduzieren. Dazu werden dann als Anreiz 160€ pro Jahr pro Wallbox Guthaben auf den jährlichen Verbrauch angerechnet - dann steht aber der gehörnte E-Autofahrer mit 3600Watt da und lädt genauso schnell, wie ein PHEV, nur dass der „notfalls“ über einen stinkenden Antrieb verfügt und nach einem 10 Minuten Tankstopp immer weiterfahren kann.

    Diese ganze Geschichte mit der "fernsteuerbarkeit" ist aber noch ganz große Zukunftsmusik.


    Eine Vorschrift, dass installierte Wallboxen eine Möglichkeit zum Fernzugriff haben, gibt es meines Wissens (noch) nicht - die "Heidelberg Home eco" hat beispielweise diese Möglichkeit nicht und wird tzrotzdem aktuell angeboten.

    Als die 900€-Förderung für die Installation von Wallboxen eingeführt wurde, war dies mit der Bedingung verknüpft, dass es sich um eine fernsteuerbare Wallbox handeln muss und das hat natürlich dafür gesorgt, dass in erster LInie diese Wallboxen installiert wurden.


    Um einen Fernzugriff durch den VNB zu realisieren, benötigt dieser einen entsprechenden Zugang - über das hauseigene WLAN wird das nicht realisiert, da so ja die Möglichkeit der Manipulation durch den Anschlussinhaber besteht.
    Aktuell installierte Zählerverteilungen müssen ein sog. "APZ-Feld" besitzen; bei diesem ist die Installation von solchen "Fernsteuereinrichtungen" vorbereitet. Aber Zählerplätze, die älter als ca. 10 Jahre sind, haben diese Möglichkeit noch gar nicht.

    Bei den aktuell installierten Digital-Zählern mit dem sog. "Smart-Meter-Gateway" erfolgt eine Fernanbfrage des Zählers (Leistung, Zählerstand) via LTE über das Mobilfunknetz.

    Das wäre dann für die Zukunft vermutlich auch der Zugriffsweg für den Netzbetreiber.


    Aber da wird noch sehr viel Zeit vergehen und ich sehe dem auch gelassen entgegen. Der externe Zugriff auf Wallbox oder Wärmepumpe wird nur die "ultima Ratio" des VNB sein, um eine punktuelle Überlastung zu verhindern - es wird niemand im Kalten sitzen und auch das am Abend angestöpselte E-Auto wird am nächsten Morgen geladen sein (nur eben eventuelle etwas später als gedacht) ...


    Gruß Jörg

    Der Zweck der "Anmeldepflicht" für die Wallbox ist in erster Linie darin begründet, dass der Versorgungsnetzvetreiber über die potenzielle Netzbelastung informiert sein möchte, um ggf. gegen zu steuern.


    Ein Straßenzug hängt an einem 'Ortstransformator', der die 10 bis 25 kV Spannung des Versorgungsnetzes in die haushaltsüblichen 400/230V umwandelt.

    Dieser Trafo kann nur eine gewisse elektrische Leistung übertragen z.B. 250 kVA (kW).

    Besonders in alten Ortsnetzen ist diese Leistung häufig etwas knapp bemessen, da sie sich an Verbrauchsleistungen orientiert hat, die den damaligen Standards entsprachen.

    Wenn jetzt eine gewisse Anzahl an Wallboxen in diesem Straßenzug angemeldet werden, muss der VNB mittelfristig den Ortstrafo gegen einen größeren tauschen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.


    Der VNB wird da keine Kundenanlagen stilllegen, wenn eine Wallbox nicht angemeldet ist. Wenn er nicht gerade Kontrolleure rausschickt, um Wallboxen zu finden, die an Hausfassaden oder Carports hängen, merkt er ja zunächst nichts von diesen Wallboxen - das würde erst dann auffallen, wenn der Straßenzug plötzlich wegen Überlastung im Dunkeln sitzt...


    Man tut also im eigenen Interesse und dem seiner Mitmenschen Gut daran, seine Wallbox brav anzumelden.


    Gruß Jörg

    Es braucht keinen Elektrofachbetrieb, um die Installation einer Wallbox legal zu machen. Die Installation muss nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden! Die Anmeldung beim Netzbetreiber kann auch von einer Privatperson erfolgen.

    Das ist gundsätzlich richtig, aber es hängt sehr vom zuständigen Versorgungsnetzbetreiber ab, wie er das handhabt.

    Ich bin ja selbst Elektromeister (aber als Lehrer natürlich ohne Konzession des VNB) und habe meine Wallbox natürlich selbst installiert.

    Bei unserem VNB "Westnetz" konnte man die Wallbox einfach online anmelden und innerhalb kürzester Zeit bekam ich ein E-Mail mit der Bestätigung der Anmeldung.

    Im Nachbarkreis ist der VNB "Pfalzwerke" und da geht die Anmeldung der Wallbox nur schriftlich mit einem Inbetriebnahme-Protokoll von einem konzessionierten Elektrobetrieb.

    Somit hätte ich trotz Elektrofachkraft meine Wallbox nicht anmelden können ... so ist Deutschland ... ;)


    Gruß Jörg