Und genau deswegen hat der Gesetzgeber den §14a EnWG geschaffen (steuerbare Verbrauchseinrichtungen), die einen Netzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen dazu ermächtigen, Wallboxen in der Stromleistung von sich aus zu per Fernregelung reduzieren. Dazu werden dann als Anreiz 160€ pro Jahr pro Wallbox Guthaben auf den jährlichen Verbrauch angerechnet - dann steht aber der gehörnte E-Autofahrer mit 3600Watt da und lädt genauso schnell, wie ein PHEV, nur dass der „notfalls“ über einen stinkenden Antrieb verfügt und nach einem 10 Minuten Tankstopp immer weiterfahren kann.
Diese ganze Geschichte mit der "fernsteuerbarkeit" ist aber noch ganz große Zukunftsmusik.
Eine Vorschrift, dass installierte Wallboxen eine Möglichkeit zum Fernzugriff haben, gibt es meines Wissens (noch) nicht - die "Heidelberg Home eco" hat beispielweise diese Möglichkeit nicht und wird tzrotzdem aktuell angeboten.
Als die 900€-Förderung für die Installation von Wallboxen eingeführt wurde, war dies mit der Bedingung verknüpft, dass es sich um eine fernsteuerbare Wallbox handeln muss und das hat natürlich dafür gesorgt, dass in erster LInie diese Wallboxen installiert wurden.
Um einen Fernzugriff durch den VNB zu realisieren, benötigt dieser einen entsprechenden Zugang - über das hauseigene WLAN wird das nicht realisiert, da so ja die Möglichkeit der Manipulation durch den Anschlussinhaber besteht.
Aktuell installierte Zählerverteilungen müssen ein sog. "APZ-Feld" besitzen; bei diesem ist die Installation von solchen "Fernsteuereinrichtungen" vorbereitet. Aber Zählerplätze, die älter als ca. 10 Jahre sind, haben diese Möglichkeit noch gar nicht.
Bei den aktuell installierten Digital-Zählern mit dem sog. "Smart-Meter-Gateway" erfolgt eine Fernanbfrage des Zählers (Leistung, Zählerstand) via LTE über das Mobilfunknetz.
Das wäre dann für die Zukunft vermutlich auch der Zugriffsweg für den Netzbetreiber.
Aber da wird noch sehr viel Zeit vergehen und ich sehe dem auch gelassen entgegen. Der externe Zugriff auf Wallbox oder Wärmepumpe wird nur die "ultima Ratio" des VNB sein, um eine punktuelle Überlastung zu verhindern - es wird niemand im Kalten sitzen und auch das am Abend angestöpselte E-Auto wird am nächsten Morgen geladen sein (nur eben eventuelle etwas später als gedacht) ...
Gruß Jörg