Allerdings hat der auch gesagt, ich müsste zu meinem Verkäufer und könnte nicht in irgendeine Vertragswerkstatt!Interessante Auslegung von Gewährleistung!
Insbesondere wenn der Verkäufer 500 km entfernt ist!
Also diese Aussage halte ich für sehr gewagt - müsste man mal in die Garantieunterlagen schauen.
Ich hatte damals meinen Nissan Juke als "EU-Neuwagen" gekauft, der für Tschechien produziert und dort von einem Nissan-Händler an den Importeur abgegeben wurde - das wäre im Garantiefall lustig gworden...In den Garantieunterlagen stand ganz klar drin, dass ich bei jeder europäischen Nissan-Werkstatt Garantiereparaturen durchführen lassen kann, was ich auch gemacht habe!
Das ist bei Ford nicht anders - meine Frau ist mit ihrem Mach-E auch zu meinem FFH gewechselt, weil sie sich dort als Frau besser aufgehoben fühlt - der Werkstattmeister sagte, dass das kein Problem wäre und es wurden auch schon Garantiereparaturen ausgeführt...
Schon schlimm, wenn die Leute beim Kundenservice keine Ahnung haben...
Gruß Jörg