Grundsätzlich müssen in Deutschland Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis zu einer Leistung von 11kVA (kW) beim zuständigen Versorgungsnetzbetrieber angemeldet werden.
Das ist nötig, damit der Netzbetreiber über die Auslastung seines Netzes informiert ist und ggf. Maßnahmen ergreifen kann, um das Netz stabil zu halten.
Da der go-e-Charger (zumindest die Version mit Stecker) im eigentlichen Sinne keine Wallbox ist (die sind fest installiert), sondern ein "ortsveränderlicher Verbraucher", der an einer entsprechenden Steckvorrichtung betrieben wird, müsste man ihn nicht anmelden.
Aus den o.g. Gründen ist es aber empfehlenswert.
Gruß Jörg