Für Handwerker ist es natürlich von der Gewährleistung her immer etwas heikel, wenn er Geräte einbaut und anschließt, die der Kunde bereitstellt.
Wenn er die Wallbox liefert und anschließt, ist er in der vollen Gewährleistung; wenn er die Wallbox anschließt und diese dann defekt ist, geht anderenfalls u.U. die Diskussion mit dem Kunden bzw. dem Hersteller los, ob es sich bei der Ursache des Defekts um einen Fehler der Wallbox oder des Anschlusses bzw. der Einrichtung handelt.
Solchen Umständen wollen viele Handwerksbetriebe aus dem Weg gehen...
Wobei ich der Meinung bin, dass es bei Wallboxen kein Problem darstellen sollte, denn der "Anschluss" beschränkt sich ja wirklich i.d.R. nur um das Anschließen der fünf Adern der Zuleitung und evtl. die Einstellung des Ladestromes, also "täglich Brot" der Elektrofachkraft .
Aber manchmal geht es einfach auch ums Geldverdienen, denn wenn der Betrieb die Box selbst verkauft, kann er da natürlich zusätzlich Gewinn machen.
Da bin ich froh, dass ich das als Elektromeister in Eigenregie erledigen konnte und mein Netzbetreiber die Anmeldung der Wallbox per Internet ermöglicht ohne Nachweis, dass der Elektriker in das Installateurverzeichnis eingetragen ist... 
Gruß Jörg