Allgemeines zum PHEV, kFkA (kurze Fragen, kurze Antworten)

  • ok, daran habe ich nicht gedacht, weil hängt meiner mal an der Steckdose mit dem mobilen Ladegerät, habe ich einen Messstecker dran, an dem ich die geladenen kWh über ne App ablesen kann…

    Ich bin da immer sehr skeptisch, wenn es um die Genauigkeit der BC-Angaben geht.


    Bin gespannt, wie sich die folgenden Ladezyklen entwickeln werden

  • Kuga-Stromer und Rainer dre:

    Zum Thema Verschwörungstheorien empfehle ich die Kenntnisnahme von offiziellen Ford-Dokumenten, User-Nachweisen in dem zitierten anderen Thread und Respekt für andere Erfahrungen statt Manipulation durch selektive Wahrnehmung. VG260813 Rückruf Kuga Update Beschreibung.pdf260819 Lademanagement nach Softwareupdate.png

    Ein User hat sich dazu gemeldet, weil er womöglich noch weniger als die bisherigen 80% laden kann. Warum? Weiß er nicht, könnte ja an einem in Teilen defektgefährdeten Akku liegen, den Ford dann wohl austauschen dürfte.
    Das "offizielle" Ford-Schreiben stammt von einem Nutzer aus einem britischen Forum und ursprüngliche angeblich aus Irland.
    Darin wird nicht geschrieben, dass die Kapazität generell um 12% beschränkt wird, sondern das bei entsprechend schlechtem SOC des Akkus die Kapazität um 12% beschränkt werden könnte.
    Das sich in einer Werkstatt von 32 Fahrern nach dem Update noch niemand gemeldet hat, um Probleme zu melden, steht übrigens auch hier im Forum.
    Verallgemeinerungen von Einzelfällen, eigene Interpretation von Texten und ignorieren von anderen Erfahrungen sind im Übrigen nichts anderes als Manipulation durch selektive Wahrnehmung.
    Auch wenn Du das wahrscheinlich anders siehst.
    Ich warte dann im Übrigen gespannt auf die Vorher-Nachher-Analyse mit den Daten des geeichten Stromzählers.
    Ach ne, die wird es ja nicht geben, Du willst das Update ja nicht aufspielen lassen ohne irgendwelche Garantieschreiben.

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14

  • Ich warte dann im Übrigen gespannt auf die Vorher-Nachher-Analyse mit den Daten des geeichten Stromzählers.
    Ach ne, die wird es ja nicht geben, Du willst das Update ja nicht aufspielen lassen ohne irgendwelche Garantieschreiben.

    Ich bin als treuer Ford-Kunde seit 1974 optimistisch, das ich über das Update und seine Auswirkungen so gut informiert werde, das ich es sorglos aufspielen lassen kann - und informiert werde, ob es zu Einschränkungen der vertragsgemäßen Produkteigenschaften kommt oder kommen könnte und wie Ford Kunden im Fall im Fall von Einschränkungen entschädigt. Sollte Ford mir diese Informationen verweigern, muss ich das Update verweigern und kann daher hier nur die Vorher-Daten dokumentieren.

    Sollte Ford mir die Informationen nicht verweigern, kann ich die Vorher-Nachher-Daten und -Analyse hier veröffentlichen, da meine Mennekes-WB mit einem geeichten Zähler ausgestattet ist. Da Ladevorgänge zeitgleich von der WB und in Ford-Pass dokumentiert werden, sind die Daten des geeichten Stromzählers auch eindeutig beweiskräftig für den jeweiligen Ladevorgang und -umfang vorher - nachher.

    Selbstverständlich werde ich Ford vor dem Update um die erforderlichen Informationen bitten. Ob ich die Vorher-Nachher-Analyse hier dokumentieren kann, hängt nicht von mir, sondern vom Ford- Informationsverhalten ab, wie das Update technisch und praktisch die Fahrzeugeigenschaften und -nutzung und -gewährleistung verändert oder verändern kann.

    Wenn Ford mir diese Informationen überraschend verweigern würde, müsste ich das Update tatsächlich verweigern und Du hättest recht mit Deiner These: "Ach ne, die (Anm.: Meine Analyse) wird es ja nicht geben,..."

    Ich bin aber optimistisch, dass Ford mich umfassend über Risiken und Nebenwirkungen informiert, damit ich das Software-Update uneingeschränkt begrüßen und aufspielen lassen kann.

  • Die Frage ist nun aber:

    Ist Ford dazu verpflichtet, dir die von dir gewünschten “Garantien” schriftlich zu geben?

    Wenn Ford dich nicht nach deinen Wünschen entsprechend informiert, willst du warten, bis das KBA mit einer “Stilllegungsandrohung” um die Ecke kommt, willst du dann ehrlich die Zwangsentstempelung deines Autos in Kauf nehmen?

    Ich wollte seinerzeit auch nicht das Dieselgateupdate aufspielen lassen - aber was blieb mir anderes übrig, ich hatte das Ankündigungsschreiben des KBA im Briefkasten…🤔

    Ganz davon abgesehen hat der damalige Händler das Update anlässlich eines Werkstattaufenthalts einfach aufgespielt mit der Begründung, sie hätten aufgrund des RR und einer “indirekten” Weisungslage durch das KBA das Auto nicht mehr herausgeben dürfen…


    Grüße

  • Du stellst genau die richtigen Fragen, die ich nur teilweise mit eigenem Rechtswissen bzw. -verständnis beantworten kann:

    Ich bin mir völlig sicher, dass Ford juristisch verpflichtet ist, Änderungen an der Software und Auswirkungen auf die Produkteigenschaften gegenüber dem KBA und den Eu--Zulassungsergebnissen gem. WLTP nachzuweisen und Kunden über solche Änderungen derart gravierender Produktänderungen zu informieren.

    Was ich nicht einschätzen kann: Sind Kunden verpflichtet, das angebotene Software-Update zur Akku-Überwachung "blind" zu akzeptieren, da es weder vom KBA angeordnet ist noch technisch geeignet ist, die eventuellen Zell-Kontiminationen der Hardware als Ursache eventueller Akku-Ausfälle zu beheben. Das KBA hat dazu ebenfalls keinerlei behördliche Verfügungen erlassen.

    Selbstverständlich würde ich ordnungsbehördliche Anordnungen des KBA sofort umsetzen. Die Veröffentlichung des Rückrufs von Ford ist aber weder mit einer zulassungsrechtlichen Anordnung des KBA gegen Halter der Fahrzeuge verbunden noch mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen, bspw. Stilllegung. Das war bei Dieselgate völlig anders, weil die verbotswidrige Abschalteinrichtung bei 100% der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge vorsätzlich gegen bestehende Zulassungvorschriften verstieß und dadurch die Betriebserlaubnis erloschen war.

    Das ist beim Ford-Rückruf zur Abwehr von Qualitätsmängeln bei einem Promille-Aufkommen der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge völlig anders einzuschätzen:

    Wenn nicht unerwartet in den nächsten Tagen dutzende Kuga abfackeln, wird das KBA i. S. d. Kunden nur überwachen, dass Ford nachbessert, aber nicht in das Eigentum der Halter eingreifen und die Autos stilllegen. Die Sicherheit des Straßenverkehrs ist durch 8 Vorfälle in 6 Jahren bei dem zig-tausenfach über Millionen Km gefahrenen Kuga-PHEV nur sehr abstrakt und keineswegs ausreichend konkrekt für eine individuelle Stillegungsanordnung gefährdet!

    Genau diese Lage ist der Grund, dass der RR-Brief an mich unter der Überschrift "Vorgehensweise" ausschließlich "Soll-" Anleitungen enthält und keine "Muss-"Vorschriften.

    Ich gehe davon aus, dass hier allen Usern das zitierte Original-RR-Schreiben von Ford vorliegt.

  • Du kannst es echt nicht lassen, schade.

    Was soll das?
    Was kann ich nicht lassen? Etwas schreiben, was ich hier im Forum gelesen habe?
    Was ist der Grund, dass Du mich dafür völlig sinnlos ankackst?

    Viele Grüße aus dem Niederbergischen Land

    Michael

    Facelift PHEV, MJ 2024.50, ST-Line X, desert island blue, Technologie- + Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 06.02.24/Bau 29.05.24/Lieferung Mitte Juli 30.07.24/Zulassung 15.08.24
    ex: PHEV, MJ 2021.50, ST-Line X, chroma-blau, Technologie-, Assistenz-, Winter-Paket, schwenkb. AHK, Pano
    Best. 02.12.20/Bau 14.04.21/Lieferung 09.06.21/Zul. 17.06.21/Verkauf 15.08.24/ 57.500 km, davon 55% e-km; 7,7 kWh und 3,95l;
    Ford App: Samsung S23+, Android 14