Alles rund um die Kuga - PHEV - Förderung BAFA

  • Ich kann nach wie vor nicht verstehen, warum die 100,- € für die AVAS Förderung nicht gezahlt wird.

    Ich werde vom Hersteller den Nachweis erbringen, dass diese serienmäßig vom Hersteller verbaut wurde.


    Es steht klar in der Richtlinie, der letzten Fassung, dass eine AVAS förderfähig ist, sofern diese serienmäßig vom Hersteller eingebaut wurde.

    Also laut Bundesanzeiger und dem letzten Dokument BAnz AT 07.07.2020 B2

    Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

    Vom 25. Juni 2020

    Zitat


    2 Förderung

    2.1 Gegenstand der Förderung

    Förderfähig ist

    –der Erwerb eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen;
    –der Erwerb eines Elektrofahrzeugs gemäß der Definition des EmoG bei der zweiten Zulassung im Inland, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.

    Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der EU sie gekauft wurden, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.


    Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.



    Ich denke es hat nichts mit der Fahrzeugrechnung zu tun. In der Fahrzeugrechnung muss der Herstelleranteil am Umweltbonus nachgewiesen werden.

    Ich bekomme für meinen Widerspruch bei der BAFA vom FFH ein Schreiben, welches nachweist, dass die AVAS serienmäßig im KUGA PHEV verbaut ist.


    Wie gesagt, ich hatte schon im März einen Förderungsbescheid, wo die AVAS mit 100,- € drin stand. Damals noch mit 1.500 .€ Umweltbonus.


    Wie ich über das Forum erfahren habe, sind doch einige Kunden hier, die auch 100,- € AVAS Förderrung bekommen haben.

    Die meisten jedoch nicht.

    Einen Einspruch zu erheben, scheint mit aufgrund der Richtlinien wie o.g. auch sicher sinnvoll. Probieren kann man es ja , es gibt nichts zu verlieren. 4.500 € habe ich schon auf dem Konto.

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Weil bei Facebook und auch hier schon öfter die Frage aufkam: ja, das Fahrzeug muss 6 Monate auf euch zugelassen sein. Wenn ihr aber einen Kaufvertrag widerruft oder ein Leasing rückabwickelt, habt ihr das Auto rechtlich nie gefahren. Die Förderung ist also komplett zurückzuzahlen, ansonsten Subventionsbetrug - und das ist kein Spaß. Übrigens Aussage von meinem Rechtsanwalt - ich übernehme dafür keine Gewähr, er hat das aber sehr plausibel erläutert.

  • MatthiasM Nur wenige Sätze unter dem Fettgedruckten deines Zitates steht doch sogar ganz klar, dass die Förderung für das AVAS am 19.02.2020 endet! Für den Kuga als "neuen Fahrzeugtyp" gilt dieser Termin.

    Die Frage sollte eher sein, warum einige wenige das AVAS gefördert bekommen. Da tippe ich auf individuelle Fehler der Bearbeiter...


    Ich gebe dir aber Recht, dass der Versuch sicher nicht schaden kann. 100€ sind 100€

  • Ich beziehe mich bei dem Widerspruch auf meinen ersten Zuwendungsbescheid aus 3/2020 , den ich schriftlich habe .

    Dort steht eine AVAS Förderung von 100,- € drin.

    Im Änderungsbescheid vom Oktober 2020 nach der Einreichung des Vermweundungsnachweises steht auch deutlich schriftlich schwarz auf weiß, dass die bisher gewährten Förderungen unberührt bleiben, also weiterhin gelten.


    Daher werde ich einen schriftlichen Widerspruch bei der BAFA einreichen und es zumindest probieren.

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Habe ich gestern auch gemacht und gefragt, ob sie dort würfeln, wer bei identischen Fahrzeugen den Zuschuss bekommt oder nicht.

    jetzt Mitsubishi Eclipse Cross PHEV Intro-Edition absolut ohne Probleme:thumbup:

  • MatthiasM Nur wenige Sätze unter dem Fettgedruckten deines Zitates steht doch sogar ganz klar, dass die Förderung für das AVAS am 19.02.2020 endet! Für den Kuga als "neuen Fahrzeugtyp" gilt dieser Termin.

    Die Frage sollte eher sein, warum einige wenige das AVAS gefördert bekommen. Da tippe ich auf individuelle Fehler der Bearbeiter...


    Ich gebe dir aber Recht, dass der Versuch sicher nicht schaden kann. 100€ sind 100€

    Das wäre die Erklärung. Unser Antrag ist von Mitte Februar.

  • Avas ist förderungsfähig, siehe Text Bafa Antwort auf häufige Fragen. Habe heute meinen Bescheid bekommen, 4500Euro,aber Avas abgelehnt


    Elektrofahrzeuge sind bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und damit insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen schwer oder gar nicht wahrnehmbar. Bei dem Acoustic Vehicle Alerting System (kurz: AVAS) handelt es sich um eine akustische Zusatzeinrichtung.

    Der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2021 förderfähig. Das AVAS muss zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Ein AVAS ist förderfähig, wenn zum Zeitpunkt der Fahrzeughomologation ein solches System nicht verpflichtend in das Fahrzeug eingebaut werden musste und zudem im Sinne der Richtlinie EU-Typengenehmigt ist.

    Bei der Zulassung ab dem 1. Juli 2021 ist der Einbau eines AVAS für alle Fahrzeugtypen verpflichtend und damit nicht mehr förderfähig.

  • Für den Kuga PHEV gibt es keine AVAS Förderung mehr.

    Ein AVAS System ist zwar serienmäßig verbaut aber auch verpflichtend vorgeschrieben. Somit endet die Förderung zum 19.2.2020


    Laut Bestimmungen der BAFA:


    Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Da mein Kuga in den nächsten Tagen übergeben wird eine Frage zur Förderung.

    Wenn man die Auswahlfinanzierung hat, zählt das bei BAFA dann als Leasing oder als Kauf? Ist ja ein großer Unterschied in dem was man einreichen muss.

    Kuga PHEV ST Line X, Arktis-Weiß

    Ausstattung: Fahrer-Assistenz Paket, Technologie Paket, Winterpaket, Styling-Paket ST-Line, Panorama-Schiebedach, Heckklappe elektrisch, Wendematte Kofferraum, Fahrersitz elektrisch, GJR Michelin CrossClimate