Laufgeräusch (Klappern, Rasseln) aus dem Motorraum wenn der Verbrenner läuft

  • Mir geht es übrigens wie FordLader,

    auch mein Fahrzeug bewegt sich im Neutral-Modus!

    Das Rasseln fing nach ca. 1 Monat an (in "P" Stellung, "N" hatte ich gar nicht getestet), 3Tage später klang mein Fz wie ein Schiffsdiesel.


    Mangel ist beim FFH und beim Verkäufer angezeigt und wurde als Garantiemangel angenommen, aber mangels Lösung nicht repariert!

    Hier nochmals die Info von Ford direkt an mich

    Leider können auch wir Ihnen keinen verbindlichen Termin nennen, wann eine Abstellmaßnahme bereitstehen wird.


    PS: Auch als Leasingnehmer verpflichtest Du Dich übrigens, alles zu tun, um auftretende Mängel abstellen zu lassen.

    Der Leasinggeber tritt im Leasingvertrag diese Pflicht an Dich ab! Du bist verpflichtet Schaden vom Fahrzeug abzuwenden, sonst könnte der Leasinggeber (hier Ford) dich haftbar machen bzw. in Regress nehmen.

    Kuga PHEV Titanium

    Technologie-, Fahrerassistenz-, Winter II - Paket,

    Ganzjahresreifen

    Bestellt / Gekauft 16.11.2021

    Gebaut 10.09.2021

    Übergabe 23.11.2021

  • Ich möchte nicht wissen, was VW für seine sture Haltung iS Rückabwicklung des Schummeldiesels insgesamt an Gerichts-, Anwalts- und Schadensersatzzahlungen zahlen musste…


    Gruß

    Da dieser miese Konzern immer noch existiert anscheinend viel zu wenig! :cursing::evil:

    Kuga PHEV, Titanium-X, MY 21.5, Lucid-Rot, Technikpaket, Assistenzpaket, Ganzjahresreifen, Winterpaket 2.

    Bestellt 02/2021, gebaut 04/2021, Hafen Antwerpen 05/21, Händlerankunft KW22/21, Auslieferung KW24/21, BAFA beantragt 06/2021,erhalten 08/2021.

  • Hat denn schon irgendjemand hier das der Presse/Fachmagazin/ADAC oder AvD gesteckt?

    KUGA PHEV St-Line X

    Erstzulassung 09.2020

    App: Samsung S23 mit Android 14

  • Bin leider nicht im ADAC / AvD

    und zur Presse fehlen mir die Kontakte!:(

    Kuga PHEV Titanium

    Technologie-, Fahrerassistenz-, Winter II - Paket,

    Ganzjahresreifen

    Bestellt / Gekauft 16.11.2021

    Gebaut 10.09.2021

    Übergabe 23.11.2021

  • Also das ist nun wirklich nicht schwer:

    ADAC

    AvD

    Da braucht man auch nicht Mitglied sein, um dort eine Nachricht zu hinterlassen.

    Kuga PHEV, Titanium-X, MY 21.5, Lucid-Rot, Technikpaket, Assistenzpaket, Ganzjahresreifen, Winterpaket 2.

    Bestellt 02/2021, gebaut 04/2021, Hafen Antwerpen 05/21, Händlerankunft KW22/21, Auslieferung KW24/21, BAFA beantragt 06/2021,erhalten 08/2021.

  • Sorry,

    aber ich denke, der ADAC vertritt in Rechtsfragen nur Mitglieder. Auch wenn da "Fragen an den ADAC" und "Mitgliedsnummer optional" steht!

    PS: Habe aber trotzdem mal den ADAC-Link bedient!


    Wenn, dann brauchst Du am Ende ein technisches Gutachten und das idealerweise von TÜV / DEKRA / KüS etc.

    Kuga PHEV Titanium

    Technologie-, Fahrerassistenz-, Winter II - Paket,

    Ganzjahresreifen

    Bestellt / Gekauft 16.11.2021

    Gebaut 10.09.2021

    Übergabe 23.11.2021

    Einmal editiert, zuletzt von joe63 ()

  • Ich habe da mal was von einem Freund wegen Mängel am Neuwagen bekommen.


    Neuwagen mit Mangel: Welche Rechte Käufer haben


    Hier ist noch alles gut - doch nicht selten sind Neuwagen mangehaft. In diesem Fall haben Käufer aber umfangreichte Rechte.

    © Quelle: Hero images/gettyimages.de

    Nagelneu, mit der passenden Ausstattung und in der richtigen Farbe: Ein Neuwagen muss perfekt sein. So erwarten es die Käufer, und dafür bezahlen sie auch. Umso ärgerlicher ist, wenn beim oder direkt nach dem Kauf Mängel auftreten. Die Deutsche Anwaltaus­kunft erklärt, welche Rechte Käufer von Neuwagen bei Mängeln genießen.

    Wenn es um Mängel und erforderlichen Nachbesserungen bei Autos geht, läuten bei vielen Autobesitzern in Deutschland die Alarmglocken. Der Abgasskandal bei VW und viele Rückrufaktionen in der Vergangenheit haben die Autofahrer zu gebrannten Kindern gemacht. Dabei Autobesitzer durchaus Rechte, wenn ihr Wagen Mängel hat, vor allem bei Neuwagen. Die Deutsche Anwaltauskunft klärt die wichtigsten Fragen.


    Wann ist ein Mangel ein Mangel?

    Das lässt sich pauschal nicht beant­worten, denn nicht jeder Defekt kann als Mangel dekla­riert werden. Das betrifft vor allem Gebraucht­wagen, bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass sie dauerhaft eiwandfrei funktio­nieren. Bei Neuwagen sollte das aber der Fall sein.


    Wann dürfen Käufer von Neuwagen die Annahme verweigern?

    Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).


    Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte der Kunde einen Neuwagen bestellt und mit dem Verkäufer vereinbart, dass er zu ihm nach Hause geliefert werden soll. Als Wagen kam, wollte der Käufer ihn wegen eines Kratzers im Lack aller­dings nicht annehmen und hielt den Kaufpreis zurück. Der Kosten­vor­an­schlag eines Lackie­rer­be­triebs ergab Kosten von rund 530 Euro. Der Verkäufer war bereit 300 Euro zu übernehmen. Damit war der Autokäufer aller­dings nicht einver­standen. Da sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, holte der Verkäufer den Wagen ab, behob den Schaden und lieferte ihn wieder aus. Daraufhin forderte er vom Käufer, dass dieser ihm unter anderem die Trans­port­kosten erstatte.


    Das BGH gab aller­dings dem Käufer recht: Den Richtern zufolge muss der Käufer auch bei geringfügigen (beheb­baren) Mängeln – wie dem hier vorlie­genden Lackschaden –grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist. Das gilt auch dann, wenn der genannte Mangel am Neuwagen geringfügig ist.


    Wann müssen Käufer Nachbes­se­rungen dulden?

    Man hat viel Geld investiert, ein neues Auto gekauft und dann muss es zur Überholung in die Werkstatt, da bei dem Neuwagen Mängel festgestellt wurden – auf Geheiß des Herstellers. Für Autokäufer ist das ärgerlich. Sie müssen dem Bitten des Herstellers in aller Regel zwar nicht nachkommen. Das ist allerdings empfehlenswert, aus mehreren Gründen.


    Zum einen garantieren solche Überholungen ein höheres Maß an Sicherheit für die Fahrer. Und zum anderen hat es auch finanzielle Auswirkungen, weiß Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): „Bei einem späteren Weiterverkauf müssen Autobesitzer darauf hinweisen, dass sie einer solchen Aufforderung des Herstellers nicht nachgekommen sind. Somit kann der Wert des Wagens sinken.“


    Müssen Hersteller einen Ersatzwagen während einer Reparatur stellen?

    Wenn es um den Neuwagenkauf geht, ist folgende Unterscheidung wichtig: Vertragspartner sind meisten die Verkäufer des Neuwagens im Autohaus. Lediglich wenn man in Niederlassungen kauft, geht man direkt einen Vertrag mit dem Hersteller ein. Für beide Fälle gilt: Ein Ersatzwagen muss in aller Regel nicht gestellt werden. Verkäufer können meist ein fehlendes Eigenverschulden beweisen und Hersteller sich darauf berufen, dass die Technik auch im Rahmen einer umfangreichen Testphase noch nicht komplett ausgereift ist. Nichtsdestotrotz sind Verkäufer und Hersteller häufig kulant, weiß Janeczek: „Die Vertragspartner haben ein Interesse daran, dass die Kunden ihnen wohlgesonnen bleiben.“


    Wann dürfen Käufer Neuwagen von sich aus zurückgeben?

    Wer Mängel an einem Neuwagen von sich aus feststellt, kann nach dem Kauf zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Das gewährleistet die sogenannte gesetz­liche Sachmängelhaftung.


    Muss der Käufer beweisen, dass Mängel schon beim Kauf des Fahrzeugs vorlagen?

    Das kommt darauf an. Damit die Sachmängelhaftung greift, muss der Mangel am Fahrzeug bereits bei der Übergabe angelegt gewesen sein. Doch hilft hier die gesetz­liche Grundlage zum Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch: Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, also um ein Geschäft zwischen einem Unter­nehmer und einer Privat­person, wird in den ersten sechs Monaten nach Kaufver­trags­ab­schluss davon ausge­gangen, dass der Mangel bereits mit dem Kauf vorlag.


    Wird dieser Zeitpunkt überschritten, sieht es jedoch anders aus. Dann muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Diese Beweisführung ist mitunter kompli­ziert. Im Falle eines Motor­schadens kann hier etwa ein Sachverständiger helfen.


    Bei einem „arglistig verschwiegene Mängel“, ist die Zeitspanne noch etwas größer: Sie verjähren in einem Jahr ab der Kenntnis des Mangels. „Ein übliches Beispiel hierfür ist ein vom Verkäufer verschwie­gener Unfall noch vor der damaligen Auslie­ferung an den Käufer“, sagt Verkehrs­rechts­ex­perte Janeczek.


    Welchen Ersatzleistungen stehen Käufern zu?

    Der BGH hat in einem Urteil das geltende Recht zusam­men­ge­fasst: Sollte die Besei­tigung eines „wahrnehm­baren“ Mangels nicht möglich oder zu teuer sein, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder aber die Lieferung eines mangel­freien Fahrzeugs verlangen (Urteil vom 6. Februar 2013; AZ: VIII ZR 374/11).


    Lesen Sie in unserer Übersicht, welche Schritte ebenfalls möglich sind – und unter welchen Voraus­set­zungen:


    Kostenlose Nacherfüllung

    Das bedeutet, dass die Mängel an dem Neuwagen beseitigt werden müssen – auf Kosten des Verkäufers. Dabei hat der Käufer Anspruch auf Origi­na­ler­satz­teile. Diese Maßnahmen müssen aller­dings verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Wenn die Kosten im Verhältnis zu dem Mangel viel zu hoch sind, muss der Verkäufer darauf nicht eingehen. Das aller­dings muss im Einzelfall entschieden werden. Auch weitere mögliche Kosten muss der Verkäufer übernehmen, etwa Abschleppgebühren.


    Mitunter kann er auch ein mangel­freies, neues Fahrzeug verlangen. Hat die Werkstatt zwei Mal erfolglos versucht, das Auto nachzu­bessern, hat der Käufer gute Chancen auf einen neuen Wagen.


    Doch auch Verkäufer haben Rechte. Käufer von Neuwagenmüssen ihnen grundsätzlich die generelle Möglichkeit einräumen, Mängel zunächst zu besei­tigen, ehe sie einen neuen Wagen stellen müssen.


    Minderung des Kaufpreises

    Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, weigert sich der Verkäufer oder hält er die vom Käufer gesetzte Frist (siehe unten) zur Nachbesserung nicht ein, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren. Hierbei wird geschätzt und im Einzelfall entschieden, wie hoch der Minderbetrag ausfällt. Der Käufer kann auch ganz vom Kaufvertrag zurücktreten beziehungsweise diesen rückgängig machen.


    Der Käufer kann auch ganz vom Kaufvertrag zurücktreten bezie­hungs­weise diesen rückgängig machen. Aller­dings erhält er dadurch nicht zwangsläufig den Origi­nal­kauf­preis zurück, denn im Normalfall wurde der Wagen ja bereits genutzt. Vom Kaufpreis wird eine sogenannte Nutzungs­entschädigung abgezogen, also der Vorteil, den der Käufer von dem Wagen hatte. Dazu teilt man den Kaufpreis durch die Restlauf­leistung. Das sind bei einem Neuwagen 250.000 bis 300.000 Kilometer. Das Ergebnis wird mit der Anzahl der bereits gefah­renen Kilometer multi­pli­ziert.


    Schadenersatz

    Trifft den Verkäufer (zudem) ein Verschulden, macht er sich unter Umständen schadenser­satz­pflichtig.


    Rücktritt

    Hat der Verkäufer die gesetzte Frist, um den Mangel am Neuwagen zu besei­tigen, nicht einge­halten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss dann das Auto zurückgeben und bekommt das Geld zurück. Wenn der Käufer den Wagen bereits genutzt hat, wird eine Nutzungs­entschädigung vom Kaufpreis abgezogen (s. Punkt 2).


    Hier gilt: Je gefährlicher und schwer­wie­gender ein Mangel am Neuwagen, desto weniger Nachbes­se­rungen sind nötig, ehe man einen Rücktritts­an­spruch hat. In der Vergan­genheit haben Gerichte sich mehrfach mit diesen Fragen beschäftigt. Das Landge­richt Mannheim erkannte etwa undichte Stellen als einen erheb­lichen Mangel an (AZ.: 11 O 158/78); und das Oberlan­des­ge­richt Köln sprach dem klagenden Käufer ein Anrecht auf einen Rücktritt sogar zu, nachdem ein erster Abdich­tungs­versuch im Wert von 150 Euro nicht ausrei­chend half (AZ: 12 U 71/86).


    Wann bekommt der Käufer trotz Nachbesserung ein neues Fahrzeug?

    In manchen Fällen kann ein Autokäufer möglicher­weise ein neues Auto verlangen, obwohl der Mangel behoben ist. Das geht aus einer Entscheidung des BGH vom 24. Oktober 2014 hervor (AZ: VIII ZR 66/17). In dem Fall ging es um einen BWM x3. Er war mit einer Software ausge­stattet, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung einblendet.


    Wenige Monate nach dem Kauf erschien mehrfach eine Warnung, die den Fahrer auffor­derte, das Fahrzeug anzuhalten, um die Kupplung (bis zu 45 Minuten) abkühlen zu lassen. Das änderte sich auch nach mehreren Werkstatt­be­suchen nicht. Der Käufer verlangte deshalb ein neues, mangel­freies Auto. Der Hersteller sah hingegen keinen Mangel. Er habe dem Kläger mehrfach mitge­teilt, dass er dem Hinweis nicht folgen müsse, die Kupplung sei in Ordnung. Daraufhin zog der Käufer vor Gericht.


    Während des Rechtss­treits fuhr er wegen einer andern Angele­genheit in eine Werkstatt des Herstellers. Dieser behauptet, dabei sei ein Software-Update mit einer korri­gierten Warnmeldung aufge­spielt worden. Der Käufer habe deshalb keinen Anspruch auf ein neues Auto.


    Warnung soll ignoriert werden: Auto weiterhin mangelhaft

    Die Richter des BGH gaben dem Käufer Recht. Das Auto gelte auch dann weiterhin als mangelhaft, wenn der Hersteller mitteilt, dass die Warnung nicht beachtet werden müsse. Der Mangel sei zwar mittler­weile behoben worden, aller­dings ohne das Einverständnis des Autokäufers. Deshalb kann er auch weiterhin auf Nacherfüllung durch Ersatz­lie­ferung pochen.


    Das kann der Verkäufer verweigern, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Das sei hier nicht der Fall, so der BGH. Der Verkäufer dürfe zudem nur auf Unverhältnismäßigkeit verweisen, wenn er den Mangel auf andere Art vollständig, nachhaltig und fachge­recht besei­tigen kann. Ob das mit dem Softwa­reu­pdate funktio­niert hat, sei aber gar nicht sicher. Schließlich sei es nicht auszu­schließen, dass die Warnfunktion durch das Softwa­reu­pdate einfach komplett abgestellt worden sei. Um das heraus­zu­finden, sei ein weiteres Sachverständigen­gut­achten notwendig. Der Fall wurde deshalb an das OLG Nürnberg zurückver­wiesen.


    Was gilt, wenn der Käufer eine Frist zur Mängelbeseitigung setzt?

    „Eine Frist muss angemessen sein“, sagt Rechts­anwalt Christian Janeczek. „Je nach Mangel kann diese zwischen drei Tagen und mehreren Wochen betragen, etwa, wenn erst spezielle Ersatz­teile bestellt werden müssen“. In aller Regel aber seien zwei Wochen eine gute Orien­tierung, so der Dresdner Verkehrs­rechts­ex­perte.


    Neuwagen: Was muss in der Autowerbung stehen?

    Für Werbung gibt es klare Regeln. So sollen alle wesent­lichen Infor­ma­tionen für einen Kauf enthalten sein. Andern­falls ist die Werbung sie wettbe­werbs­widrig. Eine großformatige Print­werbung muss als wesent­liche Infor­mation auch Angaben zur Motori­sierung enthalten. Ansonsten kann die Werbung kosten­pflichtig abgemahnt werden. Dies entschied das Oberlan­des­ge­richt Köln am 13. März 2020 (AZ: 6 U 267/19), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrs­recht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) infor­miert.


    Mängel am Neuwagen: Wann sollten Sie zum Anwalt gehen?

    Sie haben an Ihrem Neuwagen Mängel festgestellt und können sich mit dem Verkäufer beziehungsweise dem Hersteller nicht über die Mängelbeseitigung einigen? Der Verkäufer konnte den Mangel an Ihrem Auto nicht beheben, weigert sich aber, Ihnen ein neues zur Verfügung zu stellen? Ihr Neuwagen wurde mit Mängeln geliefert und sie wollen ihn nicht annehmen, doch der Verkäufer droht mit Rechtsmitteln, falls Sie nicht zahlen? Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Vertragsrecht kann Sie in solchen Situationen zum richtigen beraten. Einen Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.



    Gruß Ralf

    Viele Grüße aus Bergen ! :2352:


    Ralf





    Kuga PHEV Titanium X in Lucid-Rot

    Best. am 29.01.21

    Geb.12.05.21

    Zul. 09.06.21

    Ausl. 11.06.21

    Galaxy S23 Ultra 5G

    Bin mit meinem Kuga super zufrieden :6444:

    Einmal editiert, zuletzt von rares ()

  • Wie lange hast du den Kuga gefahren? Welche Nutzungsgebühren wurden dir für den Kuga abgezogen?

    Gut 15 Monate. Und 0,67% Nutzungsgebühren. Wir hatten aber keinen Bock mehr darüber zu streiten, ob die Mistkarre lt. Ford nur 150000 km hält oder wie der Verkäufer noch versicherte, das wir von 250000 km ausgehen könnten . Kommt mir aber keiner, dass 150000 km noch gängig sind. Ich wollte klagen, aber meine Frau war froh, dass wir mit Ford und dem dazugehörigen Händler nix mehr zu tun haben.

    jetzt Mitsubishi Eclipse Cross PHEV Intro-Edition absolut ohne Probleme:thumbup:

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und habe mal nach diesem Problem geforscht, da wir überlegen, unseren Focus MK3 gegen einen Kuga PHEV zu ersetzen.


    Es scheint tatsächlich eine Lösung für dieses Problem zu geben, nur ist Ford zur Zeit aus Kostengründen nicht geneigt, dies auch großflächig umzusetzen.


    Das Phänomen tritt auch in den USA beim baugleichen Ford Escape auf. Dort hat Ford zunächst versucht, mittels einer Softwareanpassung die Sache zu beheben, was aber nicht funktioniert hat.

    Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Ursache im Bereich der Kupplungsscheibe ("clutch disc") zu finden ist, genauer gesagt ist es die Schwungraddämpfungsplatte. ("flywheel damper plate", US-Teilenummer LX6Z-7550-A). Um diese zu tauschen müssen Motor und Getriebe ausgebaut werden, denn dazwischen ist sie montiert. Diese immensen Kosten pro Fahrzeug möchte Ford tunlichst vermeiden, daher suchen sie weiterhin nach einer anderen Lösung und vertrösten so lange die Kunden. Bisher scheint es aber auch keine Schäden dadurch zu geben und diese sind vermutlich auch nicht zu erwarten.


    Unklar ist jedoch, ob in der laufenden Serie schon Anpassungen erfolgt sind. Es war mal die Rede davon, dass Fahrzeuge bis zum Baudatum 01.04.2021 betroffen sind (zumindest in den USA). Ob und wann in Europa Änderungen vorgenommen sind, ist unklar. Gibt es betroffene Fahrzeuge mit Baudatum nach April 2021?


    Zur Illustration habe ich die Bilddateien aus dem US-Forum angehängt.


    Der ganze Vorgang dürfte auch den Ingenieuren in Köln bekannt sein - vermutlich suchen auch die derzeit nach einer kostensparenden Behebungsvariante.


    Viele Grüße!

    clutch.jpgclutch2.jpg

    PHEV, ST-Line X, Frost-Weiß, Technologie-Paket, Fahrerassistenzpaket, Winter-Paket 2, 19-Zoll-Felgen


    Bestellt am 28.01.2022

    Auftragsbestätigung am 16.03.2022

    Gebaut: 09.09.2022

    COMPOUND IN (Hafen Valencia): 13.09.2022

    COMPOUND OUT (auf Schiff): 17.09.2022

    COMPOUND IN (Hafen Antwerpen): 23.09.2022

    COMPOUND OUT (Abholung Antwerpen): 10.10.2022

    DEALER DELIVERY: 13.10.2022

    Unverbindlicher Liefertermin September November Oktober 2022

    Ordernummer beginnt mit A (Januar)

    Fahrzeug übernommen: 21.10.2022

  • Wenn dieser Fehler mechanisch behoben werden muss, erschließt sich mir nicht, wie man auf den Gedanken kommen kann, dass mit Software lösen zu wollen.


    Wenn dieses Teil in Amerika bereits eingesetzt wird, zeigt das nur, für wie leidensfähig und dumm man uns und unsere Rechtsprechung hält.

    Ford Kuga PHEV Vignale, Magnetic-Grau-Metallic, Technologie- und Assistenzpaket, Panorama-Dach, Alarmanlage, elektrische Anhängerkupplung, 20 Zoll Räder für Sommer und Winter


    19.03.2021 - Auto bestellt

    18.05.2021 - Auto gebaut

    01.06.2021 - Anlieferung Händler

    06.07.2021 - Auto beim Händler abgeholt