Na ja, solange das Auto noch anspringt, wird der werte Fordhändler keinen weiteren Handlungsbedarf sehen (meine Vermutung aus eigener Erfahrung).
Die Frage wird sich stellen, ab wann ist der Mangel so erheblich, dass der Kunde ein Recht auf Wandlung/Rückabwicklung erwirkt…
Imho sollte das erreicht sein, wenn der Händler eine zweimalige Nachbesserungsmöglichkeit vergeblich hat verstreichen lassen - wenn dein Auto also zweimal mit defekter Batterie liegengeblieben ist und der Händler es nach diesen zwei Liegenbleibern nicht geschafft hat, den Mangel abzustellen, sollte ein Versuch der Rückabwicklung durchaus vielversprechend sein.
Aber ich kann dir, so du denn dann eine Rückabwicklung anstrebst, nur empfehlen, rechtzeitig einen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.
Ich habe einmal ein solches Verfahren gegen einen anderen großen Hersteller 2 Jahre lang mit für mich erfolgreichen Urteilen durchgezogen, bevor der Hersteller endlich einlenkte - und das geht nun einmal nur ernsthaft mit anwaltlicher Vertretung…allerdings kostet das, wenn der Hersteller sich quer stellt (und dieselben mit der entsprechenden Finanzkraft idR auf Verzögerung gehen und darauf setzen, dass dem „Kunden“ die Luft ausgeht), Nerven und viel Zeit…
Grüße